Langenfeld sucht ehrenamtliche Richter

Zudem werden neue Jugendschöffen gesucht.

Langenfeld. Die Stadt Langenfeld sucht Bürger, die sich für die Amtszeit vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023 für eine Schöffentätigkeit im Gericht interessieren. Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz werden für die Verhandlung und Entscheidung bestimmter Strafsachen Schöffengerichte gebildet, denen außer den hauptamtlichen auch ehrenamtliche Richter angehören.

Für das Amt des Laienrichters in Langenfeld bewerben kann sich jeder deutsche Staatsbürger im Alter zwischen 25 und 69, der in Langenfeld wohnt und nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. „Bei dem Schöffenamt handelt es sich um eine verantwortungsvolle Tätigkeit, die ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Reife des Urteils sowie geistiger Beweglichkeit erfordert und, wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes, auch einer körperlichen Eignung bedarf“, sagt Sabrina Meyer vom Referat Organisation im Langenfelder Rathaus.

Schöffen brauchen jedoch keinerlei juristische Kenntnisse. „Wichtig ist, dass sie soziales Verständnis, Menschenkenntnis, Objektivität und Unvoreingenommenheit sowie Einfühlungsvermögen und eine gewisse Berufs- und Lebenserfahrung besitzen“, sagt Meyer.

Den Bewerbungsbogen finden Interessierte im Internet. Die ausgefüllten Bewerbungen müssen bis 20. April an folgende Adresse geschickt werden: Stadt Langenfeld Rhld., Ref. Organisation / Frau Meyer, Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld. Für eventuelle Rückfragen können sich Interessierte an Sabrina Meyer aus dem Referat Organisation unter der Telefonnummer 02173/7941112 wenden.

Eine Extra-Gruppe unter den Schöffen sind die Jugendschöffen. Auch solche sucht die Stadt Langenfeld. In die Zuständigkeit der Jugendschöffengerichte fallen besonders Jugendstrafangelegenheiten. Bewerber für dieses Amt sollten deshalb erzieherisch befähigt sein und Erfahrungen in der Jugendarbeit mitbringen. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

Auch diese Bewerbungen müssen bis 20. April an folgende Adresse geschickt werden: Stadt Langenfeld Rhld., Fachbereich Jugend/Frau Tetzlaff, Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld. Vereine, Gruppen, Verbände und Parteien sind aufgerufen, geeignete Personen zu benennen, die bereit sind, das Ehrenamt zu übernehmen. Interessierte Einzelpersonen können sich persönlich bewerben. Auskünfte gibt Anja Tetzlaff unter Telefon 02173/794-3001. gut

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