Nach Prügelei bei Schulfeier verurteilt
Ein 37-Jähriger muss 3500 Euro zahlen, weil er seinen Schwager bei der Einschulung seiner Kinder mit einem Knüppel attackierte.
Langenfeld/Hilden. Die Schultüte in der Hand, ein stolzes Strahlen im Gesicht: Hildener i-Dötzchen feierten im August 2015 in einer Sporthalle an der Hoffeldstraße mit Eltern und Verwandten ihre Einschulung. Doch während die Kinder in der Halle auf Friedfertigkeit eingeschworen wurden, schlugen sich draußen zwei Männer blutig. Weil er damals nach einem Streit und einer Rangelei mit einem Knüppel auf seinen Schwager eingeschlagen und ihn erheblich verletzt hatte, musste sich gestern ein 37-jähriger Bankangestellter vor dem Langenfelder Amtsgericht verantworten.
Von seiner Frau und den beiden gemeinsamen Kindern lebt der 37-Jährige getrennt. „Die Einschulung meines Sohnes wollte ich aber nicht verpassen“, sagte der Angeklagte im Gerichtssaal. Deswegen fuhr er mit dem Auto vor. In der Halle begegnete er dem Bruder seiner Frau. Weil beide Männer seit langem nicht gut aufeinander zu sprechen sind, gingen sie vor die Tür. Wie in der gestrigen Verhandlung mehrere Augenzeugen berichteten, stritten die beiden Männer erst mit Worten und schubsten sich dann gegenseitig. „Ich habe den beiden Männern gesagt, dass sie mit Rücksicht auf die Kinder und eine friedliche Einschulungsfeier weggehen sollten“, sagte eine Zeugin. Doch dann artete die Rangelei aus. Plötzlich holte der Bankangestellte aus seinem Auto eine Art Baseballschläger. „Er hat seinem Kontrahenten damit richtig fest auf den Kopf gehauen“, schilderte die Frau dem Gericht. Das bestätigten weitere Einschulungsgäste, die als Zeugen geladen waren. Neben einer Platzwunde am Kopf hatte der Schwager zwei gebrochene Finger, als einige Zuschauer die beiden Kontrahenten voneinander trennten und die Polizei riefen.
Den Knüppel habe er zur eigenen Sicherheit im Auto, sagte der Angeklagte. Weil der Schwager auf ihn eingeschlagen hätte, „habe ich ihn aus Notwehr benutzt“. Sein Kontrahent schilderte es anders: „Ich wollte den Streit beenden und ging weg. Plötzlich kam er von hinten und schlug zu.“ Zwar ließ sich der Ablauf der Schlägerei durch die Zeugenaussagen nicht zweifelsfrei klären, aber wegen des nachgewiesenen Schlags mit dem Knüppel kam für den Richter „ein Freispruch nicht in Frage“. Doch verständigte er sich mit Staatsanwältin und Rechtsanwälten darauf, das Verfahren gegen eine Geldbuße von 3000 Euro einzustellen. 2500 Euro davon gehen an den Schwager.