Prozess um Schlägerei: Bewährung

Da der Täter erst 20 Jahre alt war, fällt Urteil milde aus.

Langenfeld. Nach elf Jahren können die Akten geschlossen werden. Am Mittwoch wurde der letzte Angeklagte im Prozess um eine Schlägerei vor einem Langenfelder Biergarten im Jahr 1999 beendet.

Das Verfahren gegen den 31-jährigen Vater einer kleinen Tochter wurde 2002 eingestellt, weil er nicht auffindbar war. Der 31-Jährige muss sich für eine Tat verantworten, die knapp elf Jahre zurückliegt und einen Toten forderte.

Beteiligt war eine ganze Gang, von der bereits die anderen Beteiligten zu Bewährungsstrafen verurteilt wurden.

Am 30. April 1999 soll der Angeklagte mit Freunden und Bekannten zum „Tanz in den Mai“ in einen Langenfelder Biergarten gefahren sein. Dort gerieten zwei rivalisierende Gruppen aneinander.

Etwa 20 Langenfelder gegen vier bis fünf Personen aus Solingen. Bis zuletzt bestritt der Angeklagte, an der Schlägerei beteiligt gewesen zu sein. Doch alle Zeugen sagten, sie hätten den Angeklagten zuschlagen sehen.

Nach etlichen Verhandlungstagen und reichlich Zeugenaussagen wurde der Mann gestern nach dem Jugendstrafrecht zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt, da er zur Tatzeit 20 Jahre alt war. cwo