Rentnerin lebt nach Raub am Existenzminimum

Rosemarie Klaßen (75) wurde die komplette Rente gestohlen.

Die Rente ist überwiesen, das Wochenende naht. Rosemarie Klaßen aus Langenfeld steht vor dem Gemüsestand des Supermarkts im Monheimer Tor und hält ihrer Bekannten die Tüte für den Spargel auf. „Da muss es passiert sein“, erzählt die alleinstehende alte Dame rückblickend. „Als wir wenig später zum Käsestand kamen, hing meine Handtasche schon nicht mehr am Rollator. Das ergab die Auswertung der Videoüberwachung.“ Sie selbst habe den Verlust erst an der Kasse bemerkt, als der unbekannte Dieb längst auf und davon gewesen sein dürfte — mit Tasche, Ausweisen, Schlüsselbund, Handy und gefülltem Portemonnaie. „Meine komplette Monatsrente — geklaut“, seufzt die 75-Jährige.

„Komplett“ bedeutet: die 550 Euro, die ihr von den insgesamt 1300 Euro abzüglich Miete und anderer Fixkosten monatlich zur Verfügung stehen. „Normalerweise trage ich nicht so viel Bargeld mit mir herum. Aber weil ich nach dem Einkauf in Monheim noch meine neue Sonnenbrille abholen wollte, habe ich ausnahmsweise mal die ganzen 550 Euro abgehoben“, sagt Klaßen.

Der Diebstahl ereignete sich Ende Mai. Der Langenfelderin wurde rasch klar, dass sie ohne fremde Hilfe nicht durch den Juni kommen würde. „Ich musste ja erst einmal das Schloss zu meiner Wohnung austauschen lassen. Da blieb von meinen Notgroschen nicht mehr viel übrig“, sagt die Bestohlene. Was also tun? „Zum Sozialamt“, sagte sich Rosemarie Klaßen und ging anderthalb Wochen später mit der Bescheinigung der Polizei über ihre Diebstahlsanzeige zum Rathaus.

Dort aber blitzte sie nach eigenem Bekunden trotz polizeilicher Anzeige-Bescheinigung ab. „Auf meine Bitte um leihweise 200 Euro sagte mir der Sachbearbeiter, ich hätte meine Rente doch gerade bekommen. ,Aber die ist mir doch gestohlen worden’, entgegnete ich“, erzählt die Seniorin. „Was glauben die eigentlich, was so eine Durchschnittsrentnerin an Geld zurücklegen kann?“

Das städtische Sozialamt gibt wie üblich „zu einem konkreten Fall“ keine Auskunft. „Ganz allgemein gesprochen“ sagt der kommissarische Referatsleiter Holger Hammer indes: „Paragraf 38 SGB XII sieht zwar die Möglichkeit eines Notfall-Darlehens vor, dies aber nur im absoluten Notfall.“

Rosemarie Klaßen muss nun ohne städtischen Überbrückungskredit die nächste Rente Ende Juni erreichen. „Auf die beiden Ausflüge mit meiner Freundin nach Köln und Düsseldorf verzichte ich in diesem Monat.“

Zudem hätten ihr beide Nachbarn je 100 Euro geliehen und Handyshop-Inhaber Sergio Garcia ein Mobiltelefon. „Und das Futter für meinen Kater Max, das kaufen jetzt die Mitarbeiter meines Pflegedienstes ein. Zum Glück habe ich — bei allem Ärger — liebe Menschen um mich herum.“