Rodung ist legal — aber fragwürdig

Waldeigentümer lässt hunderte Bäume in Hapelrath fällen.

Langenfeld. Mehrere hundert Bäume werden zurzeit in einem privaten Waldstück im Landschaftsschutzgebiet Hapelrath gerodet. Anwohner und Spaziergänger wundern sich über die „ungewöhnliche Zeit der Baumfällung“.

„Wir befinden uns doch aktuell in der Hauptbrutzeit für Vögel aller Art, in dem Gelände halten sich durchgehend Rehe mit Nachwuchs auf“, sagt ein Anwohner, der die Arbeiten in dem Waldstück entdeckt hat. „Müssten solche Maßnahmen nicht Ende Februar bereits abgeschlossen sein?“, fragt er sich.

Förster Karl Zimmermann hat sich vor Ort umgeschaut und kann die Bedenken der Anwohner verstehen. „Auch wenn ich den Zeitpunkt der Baumfällung nicht befürworten kann, spricht rein rechtlich nichts dagegen“, sagt er zähneknirschend. In der Tat sei zurzeit Brutzeit. „Und solche Arbeiten stören die Tiere gewaltig.“

Aktuell sei ein Rehkitz in dem Waldstück gefunden worden. Mitarbeiter hätten das Tier auf eine nahe gelegene Wiese gebracht. „Rehkitze erstarren bei Gefahr, stellen sich sozusagen tot“, erklärt Zimmermann. Das Kitz habe die Motorengeräusche als Gefahr wahrgenommen.

Die Chancen, dass Kitz und Mutter auf der Wiese wieder zusammenfinden, schätzt der Förster hoch ein. „Das Kitz wurde nicht direkt berührt, deshalb hat es den menschlichen Geruch nicht angenommen und wird nicht verstoßen. Die Mutter wird das Tier wiederfinden.“

Aus diesem Grund hält Zimmermann den Zeitpunkt der Rodung für unangemessen. An der Arbeitsweise der holländischen Firma, die der Waldeigentümer beauftragt hat, sei jedoch nichts auszusetzen. „Das ist alles vorschriftsmäßig“, sagt er.

Etwa 70 alte Pappeln seien bereits gefällt worden. „Sie waren 60 Jahre alt und teilweise morsch. Da ist es zu verantworten, dass sie fallen“, sagt er. Bei den mehreren hundert anderen Bäumen handele es sich um Eichen, Ahorn, Erlen oder Buchen. „Sie werden gerodet, um Licht und Platz für Nachkommendes zu schaffen.

„Es ist den Menschen immer schwer zu vermitteln, dass Eigentümer eines Gartens und eines Waldes unterschiedliche Rechte haben“, sagt Zimmermann.

Während der Inhaber eines Gartens bei der Fällung eines Baumes mit einem Bußgeld zu rechnen habe, sei es dem Waldeigentümer erlaubt, jahreszeitunabhängig zu roden. „Und das hängt mit der Wirtschaftlichkeit zusammen. Die darf von Gesetzeswegen nicht eingeschränkt werden“, sagt er.