Monheim Straßenbau: Anlieger sollen weniger zahlen
Monheim. · Daniel Zimmermann möchte in Monheim einen entsprechenden Ratsbeschluss.
Die seit dem 1. Januar geltende Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes, wonach sich das Land zu 50 Prozent an den Anliegerkosten beteiligt, soll von an die Bürgerschaft weitergegeben werden. Einen entsprechenden Vorschlag will Bürgermeister Daniel Zimmermann dem Stadtrat im Frühjahr machen. „Die Beiträge der Anliegenden werden dann um die Hälfte reduziert. Für die Stadt bleibt es beim bisherigen Kostenaufwand. Sobald das Land die angekündigte Förderrichtlinie auflegt, wird der Stadtrat über die neue Kostenverteilung beschließen können“, sagt Zimmermann.
Die Regelung der Landeszuschüsse gilt indes nur für Maßnahmen, die nach dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden. Die Anlieger der Hofstraße gehen daher leer aus. Die Eigentümer, die aber an der Lottenstraße oder an der Straße Am Sportplatz wohnen, könnten von den Fördermitteln profitieren. Die Hofstraße und Teil der Bleer Straße wurden bereits 2017 grundlegend saniert. Außerdem wurde ein Stichweg zur Marienburg hergestellt.Vom Gesamtaufwand von 585 000 Euro werden rund 380 000 Euro auf die Anlieger umgelegt. Der Durchschnittsbeitrag liegt bei 9000 Euro. Momentan werden die entsprechenden Zahlungsbescheide verschickt.
Gemäß der Gesetzesänderung müssen Gemeinden künftig ein Straßen- und Wegekonzept erstellen, in dem über einen Zeitraum von fünf Jahren alle beitragspflichtigen Straßenunterhaltungsmaßnahmen aufgeführt sind, wie Manfred Hein vom Bereich Bauwesen mitteilt. Verpflichtend ist künftig auch eine frühzeitige Beteiligung der betroffenen Anlieger. Den Anliegern soll für die Beiträge auf Antrag eine Ratenzahlung über 20 Jahre eingeräumt werden. „Hier muss geregelt werden, dass notfalls die Erben in die Zahlung eintreten“, so Hein. Die eigentliche Förderrichtlinie zur Senkung der Anliegerbeiträge gebe es noch nicht, so Hein. Der Städte- und Gemeindebund habe dazu kürzlich Stellung bezogen, weil auf diese Förderung kein Rechtsanspruch besteht. Das widerspreche dem Versprechen, dass immer genügend Mittel vorhanden sein sollen, um alle Anträge zu bedienen. In der Kritik stehe auch die Regelung, dass bei der Förderung nur die Maßnahmen aus dem Straßenkonzept berücksichtigt werden sollen. Hein: „Projekte, für die plötzlich dringender Handlungsbedarf besteht, werden also nicht gefördert.“