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Der Fahrer des Gabelstaplers hat keine Fahrerlaubnis

Unfall: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Tötung.

Mettmann. Nach dem tödlichen Unfall des dreijährigen Jungen bei einem Gabelstapler-Unfall am Montag auf dem Hof eines Getränkemarktes konzentrieren sich die Ermittlungen der Wuppertaler Staatsanwaltschaft auf den 29Jahre alten Fahrer des Staplers.

Er hatte den Jungen auf seinem Arbeitsgerät mitgenommen. Als der Junge von seinem provisorischen Sitz in der Kabine des Staplers herab und aus der Kabine herausfiel, wurde er von den Hinterrädern überrollt. Der Junge starb noch an der Unfallstelle. "Wir ermitteln gegen den Mann wegen fahrlässiger Tötung", erklärte gestern Wolf-Tilman Baumert, Sprecher der Wuppertaler Staatsanwaltschaft gegenüber der WZ.

Auf Anordnung des Amtsgerichts wurde der Leichnam des Jungen inzwischen obduziert. "Das muss sein. Wir müssen prüfen, um auszuschließen, dass der Junge beispielsweise nicht wegen eines Anfalls aus dem Stapler gefallen ist."

Die Eltern des Jungen hatten sich gegen eine Obduktion ausgesprochen. Warum der Junge dennoch schon in der Gerichtsmedizin untersucht wurde, konnte Staatsanwalt Baumert nicht sagen. Die Sache gehe jetzt vor die Beschwerdekammer des Wuppertaler Amtsgerichts.

Der Fahrer des Gabelstaplers, so Baumert, hat keine Fahrerlaubnis für einen Stapler, er war angetrunken und hätte niemals ein Kleinkind mitfahren lassen dürfen. Der Staatsanwalt geht davon aus, dass das Ermittlungsverfahren in drei bis vier Monaten abgeschlossen sein wird. Der Angeklagte und Zeugen müssten noch vernommen werden. Baumert geht davon aus, dass gegen den 29Jahre alten Mann noch in diesem Jahr der Prozess eröffnet wird.

Es ist unvorstellbar, welche Folgen die schreckliche Tragödie noch nach sich zieht. Die Familie des Jungen, aber auch der Staplerfahrer, sie werden das schreckliche Unglück und die furchtbaren Bilder nie mehr aus ihrem Leben löschen können. Für sie hat sich alles verändert - plötzlich ist nichts mehr, wie es einmal war, und es wird nie wieder so sein. Auch wenn die Justiz handeln muss - durch den Tod des Jungen ist der Fahrer des Gabelstaplers eigentlich schon mehr als bestraft. Die Zeit müsste zurückgedreht und das Unglück ungeschehen gemacht werden.