Mettmann: Junge von Gabelstapler getötet

Ein Dreijähriger fährt auf dem Betriebsgelände eines Getränkemarktes auf dem Stapler mit, fällt herunter und wird vor den Augen der Mutter überrollt. Der Fahrer soll unter Alkoholeinfluss gestanden haben.

Mettmann. Ein drei Jahre alter Junge ist gestern vor den Augen seiner Mutter und seines fünfjährigen Bruders auf dem Gelände eines Getränkemarktes an der Straße Am Kolben von einem Gabelstapler überrollt worden. Der Junge starb noch an der Unglücksstelle an seinen schweren Kopfverletzungen. Die Mutter (35) erlitt einen Schock. Laut Polizei soll der 29Jahre alte Fahrer des 1500 Kilogramm schweren Gabelstaplers unter Alkoholeinfluss gestanden haben.

Der Stapelfahrer hatte den Dreijährigen in dem einsitzigen und an einer Seite nur mit einer Plane gesicherten Fahrerkabine mitgenommen. Die Mutter hatte ihrem Sohn die Fahrt erlaubt. Während eines Fahrmanövers bei Ladearbeiten auf dem Betriebsgelände rutschte das Kind plötzlich in einer Kurve von seinem provisorischen, ungesicherten Sitzplatz an der Plane vorbei und fiel auf den Boden.

Dort wurde der Junge von dem Stapler erfasst und von den Hinterrädern überrollt. Alle Bemühungen des schnell alarmierten Notarztes aus dem nahe gelegenen Evangelischen Krankenhaus, den Jungen zu retten, blieben erfolglos.

Durch das schreckliche Unglück hat sich das Leben einer ganzen Familie von einem auf den anderen Moment verändert. Nichts ist mehr so, wie es einmal war. Ein schlimmeres Unglück, als den Tod seines eigenen Kindes zu erleben, gibt es nicht. Schuldzuweisungen sind in der Stunde des Schmerzes falsch. Der Mutter kann sicherlich kein Vorwurf gemacht werden.

Dass die Fahrt auf dem Gabelstapler für ihr Kind gefährlich werden könnte, hatte sie sicherlich nicht ahnen können. Ansonsten hätte sie ihrem Kind die Fahrt auf dem Stapler niemals erlaubt. Die Familie des Dreijährigen braucht jetzt ganz viel Unterstützung aus dem Verwandten- und Freundeskreis.

Ob das Unglück auch passiert wäre, wenn der Fahrer des Gabelstaplers nüchtern gewesen wäre, ist zurzeit noch nicht geklärt. Die Ermittlungen der Polizei sowie der zuständigen Stellen für Gewerbeaufsicht und Arbeitsschutz laufen.

Gegen den 29-jährigen Mannaus Mettmann wurde gestern ein Strafverfahren eingeleitet. Ihm wurde zudem eine Blutprobe entnommen.