Erkrath: Vorsitzenden des Seniorenrats zum Rücktritt aufgefordert
Drei Mitglieder werfen Jürgen Hampel vor, keine Meinung neben seiner gelten zu lassen.
Erkrath. Drei Mitglieder des Seniorenrats fordern Vorsitzenden Jürgen Hampel auf, sein Amt niederzulegen, "damit der Seniorenrat noch eine Chance auf Weiterbestand hat". Das steht in einem offenen Brief, den Ex-Vorsitzender Manfred Dietzler, Luise Merk und Dieter Neumann geschrieben haben.
"Ursache dieses unangenehmen Klimas sind die Umgangsformen des Vorsitzenden Jürgen Hampel, die er mit den Mitgliedern des Rates pflegt. Eine sachgerechte Diskussion ist kaum mehr möglich, da der Vorsitzende dem Redner das Wort abschneidet, über Gebühr laut ist und andere Meinungen nicht zulässt", steht da geschrieben.
Außerdem wird Hampel vorgeworfen, Protokolle dahingehend zu beeinflussen, dass sie nicht mehr den tatsächlichen Verlauf der Sitzungen wiedergeben. "Wir wenden uns an die Öffentlichkeit, um eventuell noch eine Chance zu erarbeiten, um den Seniorenrat zu retten."
Mit den Vorwürfen konfrontiert, reagierte Hampel gestern mit Unverständnis: "Herr Neumann hat die Protokolle doch mit unterschrieben", sagte er. Seine Stimmgewalt und damit verbundene Lautstärke sei Resultat einer Schwerhörigkeit.
Zur Forderung nach dem vorzeitigen Ende seiner Amtszeit wollte sich Hampel (noch) nicht äußern und verweist auf die Sitzung des Seniorenrats am 7. August. "Nur soviel: Ich bin so von mir überzeugt, dass ich glaube, dass man bei meinem Rücktritt den Seniorenrat vergessen kann."
Ein solcher Abrutsch in die Bedeutungslosigkeit könnte allerdings bereits ohne die Konsequenz des Rücktritts erfolgen. Zurzeit hat der Seniorenrat statt elf nur nur acht Mitglieder. Wenn die drei Unterzeichner des Briefs ebenfalls ihre Mandate niederlegen, "kommt die Arbeit wohl zum Erliegen". Diese Meinung vertritt zumindest Uwe Krüger, auf Seiten der Stadt als Leiter des Sozialamts für den Seniorenrat zuständig.
In dieser Funktion hat Krüger die Geschäftsordnung studiert und festgestellt, dass "die Abwahl eines Vorsitzenden nicht vorgesehen ist. Der Vorsitzende kann nur zurücktreten."