Folgen nicht beachtet

Typisch! Wichtige politische Entscheidungen werden dort getroffen, wo ihre Folgen nicht zu spüren sind. Die Neufassung zum fünften Schuländerungsgesetz ist dafür ein Beispiel. Darin wird festgelegt, dass künftig alle Kinder eingeschult werden, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden.

Die alte Regelung sah vor, dass ab 2014 alle Kinder in die Schule kommen, die bis Ende des Jahres das sechste Lebensjahr vollenden. Die Kinder, die die Stadt schon aus ihrem Kindergartenbedarfsplan herausgerechnet hatte, muss sie nun wieder reinrechnen. Doch für sie wird es keine Plätze geben. Denn die Gruppen in den Einrichtungen müssen laut Gesetzgeber schrumpfen, damit auch Kinder unter drei Jahren betreut werden können. Denn 2013 haben nicht nur Kinder über drei Jahre, sondern auch unter drei Jahre einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Wie die Städte das meistern sollen, sagt der Gesetzgeber nicht. Typisch!