Haan: Klageflut statt Einkaufsspaß
Bevor am Windhövel gebaut werden kann, müssen Gerichte Urteile sprechen.
Haan. Stillstand am Windhövel? Der Eindruck entsteht nicht zuletzt deshalb, weil die Stadt Haan zurzeit auf gleich mehrere Gerichtsurteile warten muss, um die Verwirklichung der Einkaufspassage vorantreiben zu können.
Da ist zum einen die Klage eines Privatmannes gegen einen Bauvorentscheid von vor zwei Jahren, den die Stadt auf Grundlage das damaligen gültigen Bebauungsplanes Nr. 143 "Windhövel" positiv beschieden hatte.
"Die ITG (Immobilien-Treuhand GmbH, Anm. d. Red.) hatte damals als einziger Interessent eine Bauvoranfrage gestellt, die durch den Bebauungsplan eingehalten war", erläutert Technischer Dezernent Matthias Buckesfeld. "Und dagegen hat ein Nachbar geklagt."
Verhandelt wird diese Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Ein dazu notwendiger Ortstermin fand in der vergangenen Woche statt - unter Ausschluss der Öffentlichkeit, was für einige Irritationen sorgte.
Kritik kam unter anderem von CDU-Ratsfrau Meike Lukat, die sagte, dass derartige Ortstermine des Verwaltungsgerichts, wenn sie eine für die Stadt erhebliche Außenwirkung erzielen können, üblicher Weise öffentlich seien. Dem widerspricht Buckesfeld: "In der Regel sind solche Termine nicht-öffentlich, allein um zum Beispiel die Privatsphäre des Klägers zu wahren."
Im Falle des Haaner Ortstermins hätten sich die Beteiligten an dem Verfahren - die Beklagte (Stadt Haan), die Beigeladenen (ITG) und der Kläger (Privatmann) - über das Zulassen der Öffentlichkeit einig sein müssen. Das wollte die Stadt aber nicht, und deshalb konnte unter anderem der erklärte Gegner der Windhövel-Passage, Hans-Peter Bretschneider, an dem Ortstermin nicht teilnehmen.
"Wir sind dann das Viertel mit dem Berichterstatter des Gerichts abgegangen", sagt Buckesfeld. Das Gericht habe der Stadt signalisiert, dass sie frühstens Ende des Jahres mit einer Entscheidung rechnen könne. Buckesfeld: "Das Verwaltungsgericht will die Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Münsters abwarten."
Dort haben Haaner Bürger erneut Klage gegen die Stadt und den Bebauungsplan Nr. 143 eingereicht und damit ein sogenanntes Normenkontrollverfahren, das Bebauungspläne auf ihre Wirksamkeit hin überprüft, in Gang gesetzt.
Und dann gibt es da noch die Beschwerde der Stadt Haan gegen den Beschluss der Vergabekammer, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf Mitte Mai entscheidet.
Dieser Entscheidung zur Folge muss die Stadt wieder mit dem Lübecker Unternehmen HBB verhandeln, das als einziges die Anforderungen der europaweiten Ausschreibung für die geplante Windhövel-Passage erfüllt hat, aber keinen Zugriff auf die dafür erforderlichen Grundstücke in der Innenstadt hat.
Unter anderem hat die ITG Ende des Jahres ein Schlüsselgrundstück in der Haaner Innenstadt erworben und für diese Fläche eine Bauvoranfrage für eine Apotheke und ein kleines Kaufhaus gestellt, die von der Stadt positiv beschieden wurde.