Haan: Rabatt für das Geständnis

Ein 27-jähriger Haaner gibt im Berufungsprozess am Landgericht Wuppertal die Brandstiftung zu.

Haan/Wuppertal. Zwei Fragen des Richters genügten, und die Mutter des Angeklagten brach in Tränen aus. Sie saß im Zeugenstand der kleinen Strafkammer des Landgerichts Wuppertal und sollte dem Richter mehr über die Vergangenheit ihres Sohnes erzählen.

Er wollte sich ein genaueres Bild über den 27 Jahre alten Angeklagten W. machen, um einschätzen zu können, warum er in der Nacht vom 20. zum 21. Januar 2007 in dem Dachboden eines Wohnhauses die Wäsche seiner Nachbarn in Brand gesteckt hat. Damals bemerkten die Nachbarn noch rechtzeitig die brennende Wäsche und löschten sie. So verhinderten sie, dass die Flammen auf den gesamten Dachstuhl übergegriffen.

Schon kurze Zeit nach Beginn der Verhandlung kam es dann zu einer Überraschung im Gerichtssaal: W. gestand nach Rücksprache mit seinem Anwalt die Tat. Dies hatte er in erster Instanz vor dem Amtsgericht Velbert nicht getan.

Der Richter dort hatte ihn wegen schwerer Brandstiftung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. W. ging aber in Berufung, um ein milderes Urteil zu erwirken, was ihm und seinem Verteidiger auch gelang. So lautet gestern nach dem Berufungsprozess am Wuppertaler Landgericht das Urteil: ein Jahr und sechs Monate ohne Bewährung.

"Mein Sohn hatte immer häufiger in den vergangenen Jahren zum Alkohol gegriffen, weil er seine Lehrstelle verloren hat. Dann hat ihn auch noch seine Freundin verlassen, und er ist ohne Vater aufgewachsen", erklärte die Mutter. Der Alkohol habe ihren Sohn auch immer aggressiv gemacht.

Das sagte der 27-Jährige auch selbst: "Ich habe in der Nacht getrunken, und dann ist mir so viel durch den Kopf gegangen - auch der Streit, den ich immer mit meinen Nachbarn hatte. Ich wollte denen dann einfach einen reinwürgen, bin auf den Dachboden gegangen und habe die Wäsche angezündet", erzählt W. dem Richter.

Zwischen dem Angeklagten und seinen Nachbarn war es regelmäßig zu Auseinandersetzungen gekommen. Vor allem, weil der 27-Jährige nachts laut Musik gehört und in einem Fall ein Türschloss eines Nachbarn beschädigt hatte. Dementsprechend wütend waren die Nachbarn, die zu der Verhandlung gekommen waren.

Immer wieder war von ihnen in den Verhandlungspausen zu hören, was für ein "unmöglicher Mensch dieser W. ist", und das er "jetzt mit seinem Alkoholismus nur Mitleid erwecken will." Eine Nachbarin ließ das Bild des verkokelten Dachstuhls und der Wäsche noch einmal Revue passieren: "Das ganze Haus hätte brennen können. Wir hätte dabei sterben können."

Genau dies nahm das Landgericht zum Anlass, die Strafe zwar um ein halbes Jahr herunterzusetzen, nicht aber auf Bewährung auszusetzen. "Sie waren zur Zeitpunkt der Tat zwar betrunken und haben spontan gehandelt, nicht geplant. Das kann zu Ihren Gunsten ausgelegt werden. Aber die ganze Aktion hätte sehr gefährlich ausgehen können. Das hätte Ihnen bewusst sein müssen", begründete der Richter das Berufungsurteil.

Am Ende verkündete das Gericht dann noch, den Haftbefehl gegen W. auszusetzen. Das heißt, dass er vorläufig nicht zurück in die Justivollzuganstalt Wuppertal muss, wo er bis jetzt war. Aber nur so lange, bis die Staatsanwaltschaft W. zum Haftantritt lädt. Mit dem ausgesetzen Haftbefehl hat der 27-Jährige aber die Chance, im weiteren Strafvollzugsverfahren in den offenen Vollzug zu kommen.