Haan: Stadt verhängt Werbeverbot
Der Rat verabschiedet am Dienstag eine neue Regelung, die bestimmt, welche Plakate erlaubt sind.
Haan. Werbung für Tanzveranstaltungen und Diskussionsabende oder große Banner mit Sponsorenwerbung - viele Bürger ärgern sich über die Werbung und die zahlreichen Plakatständer in der Stadt. Und auch Haans Politiker haben den Wunsch, die Plakatierung im Stadtgebiet einzudämmen.
Das geht zum Beispiel mit einer Plakatierungssatzung, die das Ordnungsamt ausgearbeitet hat und die der Stadtrat in der kommenden Woche verabschieden wird. "Diese Satzung ist ganz neu", sagt Ordnungsamtsleiter Rainer Skroblies. Denn bislang wurde über das Aufstellen und Anbringen von Plakaten, Werbeständern und großen Bannern im Rahmen eines Sondernutzungsrechtes des Straßen- und Wegerechts entschieden.
"Es gab so gut wie keine Einschränkungen für die Werbung", sagt Skroblies. "Gastwirte und Vereine haben zum Beispiel die sogenannten Dreiecksständer gerne genutzt, um auf sich und ihre Veranstaltungen aufmerksam zu machen."
Die neue Satzung wird das Werben erschweren. "Tritt sie in Kraft, wird das Plakatieren in der Stadt deutlich eingeschränkt", kündigt Skroblies an. Im Innenstadtbereich (Ausnahmen sind Neuer Markt außerhalb des Denkmalbereichs und die Fußgängerzone Dieker Straße), im Denkmalbereich (unter anderem in Höhe der alten Häuser entlang der Kaiserstraße) sowie in allgemeinen Wohngebieten ist das Aufstellen der Plakatständer dann verboten - ohne Ausnahmen. Auch Dorfgebiete und Außenbereiche, die der Erholung dienen, sollen von Plakaten frei gehalten werden. Ausgenommen sind amtliche Bekanntmachungen und Wahlwerbung.
"Kommerzielle Werbung ist künftig gar nicht mehr erlaubt", sagt Skroblies. Gewerbebetriebe, vor allem Gaststätten, dürfen dann nicht mehr auf ihre Veranstaltungen aufmerksam machen. Und Plakate, die größer als ein Quadratmeter sind, dürfen nur noch nach Absprache mit der Stadt angebracht werden. "Da geht es vor allem um die großen Banner an Eisenbahnbrücken", erläutert Skroblies. "Die dürfen nur noch an von uns bestimmten Stellen angebracht werden."
Wirbt dort allerdings ein Verein für sein Sommerfest und den Sponsor, der das Plakat ermöglicht, darf das Banner nicht angebracht werden. "Wir können auf der einen Seite nicht kommerzielle Werbung verbieten und sie auf der anderen Seite über Sponsoring wieder zulassen", sagt Skroblies. "Wir müssen da rechtlich einwandfrei sein." Der Stadt sei bewusst, dass dadurch Vereine gezwungen sein könnten, für ihre Werbung etwas tiefer in die Tasche greifen zu müssen.
Diejenigen Vereine, Organisationen und Institutionen, die im Rahmen der Plakatierungssatzung noch Werbeträger aufstellen dürfen, müssen dafür bei der Stadt einen entsprechenden Antrag stellen. Mit der Erlaubnis erhalten sie Aufkleber, die darauf hinweisen, dass ihre Werbeträger von der Stadt genehmigt wurden.