Haan: Verhandlung - Liebe endet vor dem Richter

45-Jähriger soll seine Ex-Freundin (47) tyrannisiert, verfolgt, mit einem Messer bedroht und verletzt haben.

Wuppertal/Haan. Weil ein 45 Jahre alter Mann aus Pakistan seine 47Jahre alte Freundin aus Haan überfallen, sie mit einem Messer bedroht und verletzt haben soll, muss sich der Mann jetzt vor der 2. Strafkammer des Wuppertaler Landgerichts verantworten.

Das Paar hatte sich in einer Klinik, in der psychosomatische Fälle behandelt werden, kennen gelernt. Obwohl die Frau verheiratet ist und vier Kinder hat, ging sie eine Beziehung mit dem 47-Jährigen ein. Sieben Jahre lang währte das Liebesglück, dann hatte die Frau genug von der Beziehung. Doch ihr Freund wollte die Trennung nicht akzeptieren. Im November vergangenen Jahres bestand er auf eine Aussprache. Laut seinem Opfer lauerte er ihr vor ihrem Haus in Haan auf.

"Als ich mit meinem VW-Bus wegfahren wollte, sprang er durch die hintere Schiebetür ins Auto, umklammerte mich, hielt mir den Mund zu und bedrohte mich mit einem Messer", sagte sie vor Gericht aus. Die Frau konnte fliehen und erstattete Anzeige. Dem Angeklagten wurde per einstweiliger Verfügung jeglicher Kontakt zu seiner Ex-Freundin untersagt. Doch statt sich an das gerichtliche Verbot zu halten, tyrannisierte der 45-Jährige sie mit Telefonanrufen, E-Mails und Liebesbriefen.

Vor Gericht bestritt der Angeklagte den Überfall auf seine Exfreundin. Im Gegenteil: Die 47-Jährige habe ihm ewige Liebe geschworen und ihn aufgefordert, nach Pakistan zu fliegen, um dort seinen Besitz zu veräußern und den Gewinn von angeblich drei Millionen Euro für ein gemeinsames Leben in Deutschland zu nutzen. "Die Frau hat mein Leben zerstört", sagte der Angeklagte, der inzwischen eine neue Freundin (24) habe. "Die Vergangenheit ist tot. Ich bin gesund, will ein neues Leben anfangen."

Als sein Ex-Freundin im Gerichtssaal erschien, blieb er ruhig sitzen und folgte ihrer Schilderung über die Entwicklung der Liebesbeziehung bis zum dramatischen Ende. Auch als der neue Lebensgefährte (50) der Frau aussagte, hörte geduldig zu.

Der Zeuge belastete den Angeklagten nicht, obwohl dieser ihn nicht nur verfolgt habe, sondern auch einmal mit einer Pistole vor ihm stand. "Ich habe mich nicht bedroht gefühlt." Der Angeklagte habe ihm die Waffe mit den Worten "Mit Toten spricht man nicht" ausgehändigt, aber später zurückverlangt, weil er die Waffe auf dem Gruitener Friedhof vergraben wollte. Nach dem Vorfall informierte der Zeuge die Polizei, die den Angeklagten festnahm.

Ein Sachverständiger soll nun prüfen, ob der psychisch kranke Mann eine Gefahr für die Allgemeinheit ist und in einer geschlossenen Anstalt untergebracht werden muss. Der Prozess wird fortgesetzt.