Hochdahl: Bewährung für Drogenhändler

Bei 49-Jährigem waren fünf Kilo Rauschgift gefunden worden.

Hochdahl/Velbert. Das alte Ehepaar hält sich an den Händen, als sei das Urteil - wenn das Schlimme eintritt - damit leichter zu ertragen. Es geht darum, ob ihr Sohn, der auf der Anklagebank in einem Saal des Amtsgerichts Velbert sitzt, ins Gefängnis muss oder mit einer Bewährungsstrafe davonkommt.

Zu drei Jahren Haft ohne Bewährung will die Staatsanwältin den Mann verurteilt wissen, in dessen Haus am 24. März 2006 über fünf Kilogramm Rauschgift gefunden worden waren: Haschisch, Marihuana, Ecstasy und Amphitamine. Eine Menge, die der Geschichte vom Eigenbedarf jede Grundlage entzieht.

Und so unternimmt Michael-Andreas H. gar nicht erst den Versuch, Märchen zu erzählen. "Ich habe die Sachen gekauft, um sie weiterzuverkaufen", gesteht der 49-Jährige, der in Hochdahl lebt. Davor habe er ein ganz normales Leben geführt. Nach seinem Verständnis ist "gelegentliches Kiffen" damit vereinbar.

Aus dem sporadischen Griff zur Haschischtüte wurde regelmäßiger Drogenkonsum, als der gelernte Elektroinstallateur, der wegen einer Stauballergie erfolgreich auf Großhandelskaufmann umschulte, in seinem neuen Beruf arbeitslos wurde. "Da steigerte sich der Drogenkonsum weiter", so H.

Als sich seine Partnerin, mit der er 15 Jahre lang zusammen gelebt hat, wegen der Drogen von ihm trennte, "bin ich total abgerutscht". Als er von einem Bekannten, dessen Namen er aus Gründen der eigenen Sicherheit nicht nennt, angesprochen worden sei, "mal was mehr zu machen", habe er beschlossen, "richtig groß einzusteigen". Er habe Potenzial gesehen, das Rauschgift in Erkrath zu verkaufen.

Dazwischen kommen die Verhaftung - und 26 Stunden in einer Zelle auf der Polizeiwache in Hilden. "Das war eine Qual und gleichzeitig die Erkenntnis, dass es so nicht weitergeht." Worten lässt H. in den folgenden Monaten Taten folgen: Die Diakonie bescheinigt ihm die erfolgreiche Teilnahme an einer Suchtberatung, H. lebt wieder in einer Beziehung und es gibt keine Anzeichen für weiteren Drogenkonsum.

Was sein Verteidiger als "Zeichen der inneren Umkehr" bewertet, könnte durch die Tatsache gekrönt werden, dass H. kurz davor steht, eine neue Arbeitsstelle zu erhalten. Ihm diese Chance nicht zu verbauen, das ist es denn auch, was der Angeklagte dem Gericht vor dem Urteil als seine letzten Worte mit auf den Weg gibt.

Der Wunsch geht in Erfüllung: H. wird zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt - "trotz der großen Menge", wie es Vorsitzender Richter Michael Dittmann formuliert. Die Staatsanwaltschaft "denkt darüber nach", in Berufung zu gehen.