Hochdahler Bayerpark: Denkmalsuche im Grünen

Die Verwaltung soll prüfen, ob das Areal zwischen Fuhlrott- und Schimmelbuschstraße historisch so wertvoll ist, dass es unter Schutz gestellt werden muss.

Hochdahl. Das Gefühl einer historischen Begegnung mag sich nicht so recht einstellen. Solche Bodendecker - von Ignoranten despektierlich "Unkraut" genannt - finden sich auf jedem verwilderten Grundstück, und auch die vertrockneten Luftwurzeln an wenig spektakulären Laubbäumen verströmen nicht den Oden von Erhabenheit.

Der Bayerpark in Hochdahl ist eine Oase der Ruhe, in der Vögel zwitschern und feuchtes Gras gut riecht - um bedeutungsschwer in den Stand eines Denkmals erhoben zu werden, ist jedoch mehr notwendig.

Ob der Bayerpark selbst und nicht nur die darin stehende Villa und der Pavillon die Voraussetzungen für diese Adelung erfüllen, soll die Verwaltung auf Antrag der Wählergemeinschaft BmU jetzt prüfen.

Ein Park als Denkmal? "Das geht", versichert Helmuth Hentschel, Leiter des Bauordnungsamts. "Alle Dinge, die für den Menschen von historischer Bedeutung sind, können unter Schutz gestellt werden."

Nicht nur eine Immobilie wie das alte Kurhaus an der Bahnstraße, sondern eben auch ein Park können bedeutsame Zeugnisse einer Epoche sein.

Dabei spielt keine Rolle, ob das Objekt 30 oder 300 Jahre alt ist. Autofan Hentschel vergleicht das mit einem Youngtimer wie dem Opel Manta, Typ A. "Das war das erste Sportcoupé mit der Möglichkeit, Familie unterzubringen." Daher sei das 70er-Jahre-Fahrzeug heute gefragter als früher.

Auf eine Anlage wie den Bayerpark übertragen bedeutet das, dass es nicht gleich ein Park wie der von Schloss Benrath sein muss, um vom Landschaftsverband als Denkmal eingestuft zu werden.

Hentschel: "Es muss auch nicht gleich der ganze Park sein. Es können auch lediglich einzelne Parzellen oder Bäume unter Schutz gestellt werden."

Bauordnungsamtsleiter Helmuth Hentschel als Begründung dafür, dass der Bayerpark seiner Meinung nach nicht schutzwürdig ist

Festzustellen, ob Wege und Bepflanzung zwischen Fuhlrott- und Schimmelbuschstraße eine historische Formensprache sprechen, ist für den Fall Aufgabe des Rheinischen Denkmalamts, dass die Mitglieder des Planungsausschusses diesem Ansinnen der BmU auf der Sitzung am Dienstag zustimmen.

Erst dann, so Hentschel, werde die Verwaltung die Geschichte des Parks recherchieren. Bislang fällt die Dichte der Fakten äußerst dünn aus. Mit Ausnahme der Tatsache, dass der Park in städtischem Besitz ist, weiß der Eigentümer wenig. Sowohl Größe als auch "Baujahr" sind unbekannt.

"Er wurde wohl Anfang des 20.Jahrhunderts angelegt", sagt Hentschel - von den Landschaftsarchitekten Heinrich Kayser und Karl von Großheim im Auftrag von Arthur Meckel. Friedrich Bayer erwarb ihn erst 1910. Auch Stadtarchivarin Erika Stubenhöfer kann dem nichts hinzufügen. "Ich glaube, dass eine alte Karte vom Park existiert", sagt sie.

Liefert dieses Stück Papier Indizien für den Denkmalschutz, wären die Auswirkungen für die Stadt erheblich. "Dann muss er in der jetzigen Form erhalten bleiben", so Hentschel.

Das kostet Geld. Daher könnte der Wunsch Vater des Gedankens sein, wenn er sagt, dass es seiner Meinung nach keine Schutzwürdigkeit gibt. "Der Park brennt nicht in den Augen."