Verkehr im Kreis Mettmann Fertigstellung der A 44 gefordert
Kreis Mettmann · Politik und Wirtschaft fordern bei „IHK vor Ort“: Die A 44 muss rasch fertig werden.
„Als ich vor elf Jahren nach Heiligenhaus zog, ging ich davon aus, binnen zwei Jahren auf der A44 zur Arbeit nach Ratingen fahren zu können.“ Warum daraus bisher nichts wurde, stattdessen weiter intensiv für den Lückenschluss zwischen Hofermühle und Ratingen Ost geworben wird, erfuhr Axel Mauersberger am Dienstag bei einer großen IHK-Runde an der Angertalbrücke. Eines vermutete der Unternehmer schon vorab: „Einen Baustart-Termin werden wir heute wohl nicht hören.“
Damit lag er richtig. Stattdessen gab es zum zweiten Mal binnen vier Monaten auf IHK-Betreiben eine Bestandsaufnahme: Wie wirkt sich der fehlende Lückenschluss auf den Verkehr in der Region aus? Antworten kamen unter anderem von der Speditions-Geschäftsführerin Sandra Jachmann. Für ihre insgesamt 80 Mitarbeiter, unter anderem in Mettmann und Wülfrath, bedeute jeder Arbeitstag „staubedingt extreme Umwege“. Das schlage sich in den Kosten nicht nur für die Arbeitsstunden nieder, sondern ebenso in der CO2-Bilanz. Wäre die Autobahn da, ließe sich jährlich nachweislich tonnenweise CO2 einsparen.
Und wie steht es mit einem Datum für die Fertigstellung? Bleckmann gab den Ton vor: „2025 – das wäre unser großer Wunsch, ist aber unrealistisch.“ Deges-Projektleiter Dr. Jens Pasderski machte folgende Rechnung auf: „Wir haben für die drei Kilometer Lückenschluss noch kein vollziehbares Baurecht.“
Die reine Bauzeit dauere laut Pasderski dreieinhalb Jahre
Sobald dies auf dem Weg über die zuständige Bezirksregierung geklärt sei – „Wir hoffen auf dieses Frühjahr“ – folgen vorgegebene Ausschreibungen. Dauer: sechs bis acht Monate. An reiner Bauzeit veranschlagt Pasderski dreieinhalb Jahre, „vom Starttag an“.
Für das Bundesverkehrsministerium machte Referatsleiter Erhard Zangel deutlich: „Der Lückenschluss ist wichtig für den Bund. Zügig Baurecht zu schaffen, bleibt aber Landessache.“ Der A 44-Lückenschluss habe deswegen mit einer aktuell in Berlin diskutierten Liste zu forcierender Straßenbauprojekte nichts zu tun. Wohl aber damit, dass das Projekt mit höchster Priorität unter das Genehmigungs-Beschleunigungsverfahren falle. Heißt: Gäbe es Klagen gegen den Entscheid der Bezirksregierung, landen diese sofort erst- und letztinstanzlich vor dem Bundesverwaltungsgericht. Ein zeitraubender Lauf durch juristische Institutionen drohe folglich nicht. Und auch an Bundesgeld werde es nicht fehlen, heißt es.