Arbeiten im Kreis Mettmann Wie sich ein höherer Mindestlohn auswirken würde
Kreis Mettmann · Die NGG untermauert ihre Forderung mit einer von ihr in Auftrag gegebenen Studie.
(dne) Aktuell arbeiten kreisweit rund 14 800 Menschen für den gesetzlichen Mindestlohn. Sie verdienen 12,41 Euro pro Stunde. Das ist das Ergebnis einer Arbeitsmarkt-Untersuchung vom Pestel-Institut. Dabei haben die Wissenschaftler auch berechnet, was ein höherer Mindestlohn für den Kreis Mettmann bedeuten würde. Konkret geht es um den Anstieg des gesetzlichen Mindest-Stundenlohns auf 14 Euro: „Davon würden enorm viele Menschen profitieren. Im Kreis Mettmann ginge der Lohn auf einen Schlag in rund 28 600 Jobs hoch. Immerhin werden heute noch in 12 Prozent aller Jobs im Kreis Mettmann weniger als 14 Euro pro Stunde verdient“, sagt Matthias Günther. Er leitet das Pestel-Institut, das die aktuellen Mindestlohn-Berechnungen im Auftrag der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) gemacht hat.
Die Gewerkschaft will damit ihrer Forderung nach einem höheren gesetzlichen Mindestlohn Nachdruck verleihen. „Es arbeiten zu viele Menschen zum Niedriglohn. Das muss sich ändern. Ziel muss es sein, die Jobs im Kreis Mettmann aus dem Lohnkeller zu holen. Der Mindestlohn ist dabei nur die unterste Haltelinie. Wirklich fair bezahlt wird nur, wer Tariflohn bekommt“, sagt die Geschäftsführerin der NGG Düsseldorf-Wuppertal, Zayde Torun. Nach Berechnungen des Pestel-Instituts würde ein Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns auf 15 Euro pro Stunde im Kreis Mettmann den Beschäftigten in rund 38 600 Jobs „zum Teil deutlich vollere Lohntüten bescheren“, sagt Institutsleiter Matthias Günther.
Die NGG Düsseldorf-Wuppertal macht deutlich, dass es bei der Forderung nach einem höheren Mindestlohn nicht um „Lohn-Lotterie“ gehe. Ziel sei es, die Menschen vor Armut zu schützen: „Es geht auch um mehr, als die Existenz zu sichern. Der gesetzliche Mindestlohn muss reichen, um davon bei einer Vollzeitarbeit vernünftig leben zu können. Vor allem ohne dabei auf Bürgergeld als staatliche Unterstützung angewiesen zu sein“, macht Zayde Torun deutlich. Wer nur den gesetzlichen Mindestlohn verdiene, müsse – immer auf einen Vollzeit-Job bezogen – am Monatsende mindestens 60 Prozent von dem Geld verdienen, das die Gesamtbevölkerung als mittleres Einkommen zur Verfügung hat. Das sehe EU-Recht vor.
Ab Januar wird der Mindestlohn „um lediglich 41 Cent auf nur 12,82 Euro steigen“, so die NGG. Das habe die Mindestlohnkommission gegen die Stimmen der Gewerkschaften bereits im Sommer 2023 so beschlossen. „Dabei müsste er eigentlich schon jetzt in Deutschland bei rund 14 Euro liegen“, sagt Zayde Torun. Das gehe klar aus der EU-Mindestlohnrichtlinie hervor.