Landgericht: „Das Opfer ausgenommen wie eine Weihnachtsgans“
Das Landgericht verhängte hohe Haftstrafen gegen ein Trio, das eine 81-Jährige um mehr als eine Million Euro betrogen haben soll.
Mettmann. Das Urteil, das die Richter am Donnerstag Nachmittag gegen drei Angeklagte aus Mettmann verkündeten, sorgte im Erdgeschoss des Landgerichts für lautstarke Empörung im Zuschauerraum und überraschte Gesichter bei sämtlichen Prozessbeteiligten.
Wegen Betruges verurteilte die Kammer einen 40-Jährigen zu sechs Jahren Freiheitsstrafe, seinen Neffen (34) unter Einbeziehung eines weiteren Urteils zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und die Lebensgefährtin (45) des 40-Jährigen wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.
Laut Anklage soll das Trio zwischen Oktober 2007 und September 2008 eine 81 Jahre alte Mettmannerin, die heute in Australien lebt, um mehr als eine Million Euro betrogen haben. Wie berichtet, sollen die Angeklagten der 81-Jährigen vorgegaukelt haben, ihre Villa in Mettmann für 1,2 Millionen Euro kaufen zu wollen. Dabei habe man der Dame erzählt, zehn Millionen geerbt zu haben, doch dass dieses Geld in Dubai liege.
Wenn die 81-Jährige ihnen mit 55 000 Euro aushelfen würde, dann könne man das Hab und Gut per Container nach Deutschland bringen und schließlich das Haus bezahlen. Die Dame zahlte. Fortan soll ihr das Trio mit immer neuen Geschichten insgesamt mehr als eine Million Euro aus der Tasche gezogen haben. Heute steht die ehemalige Mettmannerin, die für die Dauer des Prozesses zurück in ihre alte Heimat kam, finanziell vor dem Nichts.
Das Gericht fand deutliche Worte für das Vorgehen der Angeklagten: "Sie haben keinerlei Mitgefühl für die alte Dame gezeigt, Sie haben sie ausgenommen wie eine Weihnachtsgans", sagte der Vorsitzende Richter, Helmut Leithäuser. Er hob in der Urteilsverkündung vor allem auf die moralische Verantwortung der Täter ab. Wer die Hilfsbereitschaft der Frau, die selbst kein leichtes Schicksal gehabt und sich ihnen gegenüber so gütig gezeigt habe, derart ausnutze, der habe kein Verständnis vom Gericht zu erwarten.
Wenig beeindruckt zeigten sich die Richter von dem finanziellen Vergleich, der zuvor geschlossen wurde. Demnach hatten sich der 40-Jährige und seine Partnerin verpflichtet, dem Opfer 250000 Euro zurückzuzahlen - allerdings in Erwartung einer Bewährungsstrafe für den 40-Jährigen. "Mit dem Geld kann die Dame zumindest wieder anständig leben", so Richter Leithäuser.
Die Bewährungsstrafe sollte es nicht geben. Das sorgte bei den Verwandten der Angeklagten im Gerichtssaal für lautstarken Protest und Tränen. Beide Familienmitglieder werden nun wohl für viele Jahre hinter Gittern verschwinden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.