Politik in Mettmann Schottergartenbesitzer bekommen vorerst keine Briefe von der Stadt
Mettmann · Bürgerausschuss verweist den Blüh-Brief des BUND an Hausbesitzer in den Klimaausschuss. Initiative gegen nicht vorhandenen Muezzin-Ruf abgelehnt.
„Grundsätzlich eine lobenswerte Initiative, aber...“ – unter diesem Vorzeichen diskutierte der Bürgerausschuss am Dienstag den Vorstoß der Umweltschutzorganisation BUND gegen Schotter in den Vorgärten. Diese Steinwüsten verstoßen gegen die nordrhein-westfälische Bauordnung; worauf der BUND die Haus- und Grundstücksbesitzer in einem Schreiben hinweisen wollte. Dieser Brief sollte in den nächsten Wochen den Grundsteuerbescheiden beigelegt werden. Nach grundsätzlichem Lob für die Initiative stoppten die Politiker das Vorhaben und wollen erst im Klima- und Umweltausschuss über das weitere Vorgehen diskutieren.
Von mehreren Parteien kamen Hinweise, dass Grundsteuerbescheide nicht positiv belegt seien. Zumal sie aktuell eine Steuererhöhung mit sich bringen. Solch ein Umfeld sei nicht geeignet, die Leidenschaft für natürliche Vorgärten erblühen zu lassen.
Zudem müsste sich die Verwaltung von den Angeschriebenen sagen lassen, dass sie erst einmal vor der eigenen Rathaustür schottern soll. Denn entlang der Hausfront an der Neanderstraße haben städtische Gärtner Erde durch Kies ersetzt. Nach Auskunft von Kämmerin Veronika Traumann würde die Stadt den Austausch von Kies gegen Erde samt Neubepflanzung mit 40 000 Euro bezahlen müssen. „Dennoch sollte die Stadt mit gutem Beispiel vorangehen, bevor die Bürger ihre Vorgärten umgestalten sollen“, hieß es aus den FDP-Reihen. Der liberale Thomas Sterz wies zudem darauf hin, dass Steingarten nicht gleich Steingarten sei. Hier müsse sorgfältig unterschieden werden. Auch die Folie darunter könne durchaus in wasserdurchlässiger Qualität geordert und verbaut werden.
Am Ende der Diskussion wurde der Umgang mit den Schottergärten in Mettmann in den Klima- und Umweltausschuss zurückverwiesen, wo sich die Fachleute aus den Parteien mit dem Thema beschäftigen werden. Der Justiziar der Stadt Mettmann, Richard Bley, ließ eine Sympathie dafür erkennen, dass Mettmann dem Beispiel der NRW-Städte folgen solle, die es mit Aufklärung statt mit Strafen versuchen.
Muezzin-Ruf wird
nur kurz thematisiert
Eine vergleichsweise kurze Diskussion gab es anschließend über den von einer Mettmanner Bürgerin kritisierten Muezzin-Ruf aus der Moschee Auf dem Hüls. Die Antragstellerin gab an, sie habe sich intensiv mit dem Islam beschäftigt und wolle sich deshalb dafür einsetzen, dass dieser Ruf unterbleiben solle. Der Vorsitzende der Moschee-Gemeinde und seine Stellvertreterin bekräftigten, dass der Muezzin-Ruf in Mettmann außerhalb der Moschee überhaupt nicht ertönt. Stadtjustiziar Richard Bley gab zu Protokoll, dass es eine entsprechende Anfrage zu Beginn des ersten Corona-Lockdowns im April 2020 gegeben habe. Moschee-Vertreter hatten sich damals mit Verwaltungsmitarbeitern des Kreises und der Stadt vor Ort getroffen. Ein Proberuf habe keine außerordentliche Lärmbelästigung ergeben, so Bley: „Da war nichts zu genehmigen.“ Erneut bekräftigten die Moschee-Vertreter, dass dies nicht geplant sei. „Und wenn, würden wir uns zuerst an die Stadt wenden. Wir sind an einer guten Nachbarschaft interessiert. Wer etwas über unseren muslimischen Glauben erfahren möchte, darf uns jederzeit besuchen. Die Türen stehen offen.“ Der Bürgerinnen-Antrag wurde einstimmig abgelehnt.