Verwaltung in Mettmann „Ich bin nach wie vor schockiert“
Mettmann · Regina Lenz, Mitglied des Schulausschusses, hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht.
(dne) Mit einer ungewöhnlichen Dienstaufsichtsbeschwerde muss sich Bürgermeisterin Sandra Pietschmann seit dem 5. Februar beschäftigen. Anlass ist das „unangemessene Verhalten“ einer Verwaltungsmitarbeiterin. Die Beschwerde führt Regina Lenz, sachkundige Bürgerin im Rat der Stadt Mettmann und aktuell für die Wählergemeinschaft „Mettmann. Unabhängig. Transparent.“ Mitglied im Schulausschuss des Rates.
So stellt Regina Lenz den Vorfall dar, der sie nach eigenen Worten bis heute „schockiert“: In einer Mail vom 4. November 2023 habe sie als Ausschussmitglied der Mitarbeiterin „sachbezogene Fragen zur Schulentwicklungsplanung/zum aktuellen Sachstand im Kontext Masterplan gestellt“. Anstatt sachbezogen zu antworten, habe die Mitarbeiterin – nach ihrem Empfinden – „mit zahlreichen ehrverletzenden Äußerungen“ reagiert.
In der Mail der Verwaltungsmitarbeiterin, die der Redaktion vorliegt, heißt es: „In Ihren ,Ausführungen‘ reißen Sie ja grundsätzlich Daten und Inhalte aus dem Zusammenhang, tragen zunächst Ihre Weltansicht zur Schau und formulieren auf Basis dieser Grundlage dann ,lautgedachten Fettdruck‘ – eine Art unreflektierte Äußerungen, die weder sachlich noch abschließend zu beantworten sind und leider auch immer wieder das Vermögen vermissen lassen, die Komplexität der Thematik zu verstehen.“ Und etwas später: „Selbstverständlich gehe auch ich daher nicht inhaltlich auf Ihre Mail ein.“
Stattdessen wird die Verwaltungsmitarbeiterin persönlich: „Mittlerweile betrachte ich Ihr Auftreten als Hilferuf… Augenscheinlich brauchen Sie aber dieses Thema, da Sie anders keinen Weg finden, Aufmerksamkeit zu erhalten.“ Die Fragestellerin wird als „Ritter in trauriger Gestalt“ bezeichnet. Zum Abschluss empfiehlt die Verwaltungsmitarbeiterin zwei Fachstellen, in denen es unter anderem psychologische Beratung gibt.
Regina Lenz sieht ihr Recht als sachkundige Bürgerin verletzt und schreibt in der Dienstaufsichtsbeschwerde: „Dies ist ein Handeln einer Verwaltungsmitarbeiterin – im Namen der Bürgermeisterin – welches nicht hinnehmbar ist.“ Lenz bittet um „eine Untersuchung der Angelegenheit und um die Ergreifung geeigneter Maßnahmen, um sicherzustellen, dass sich ein solches Verhalten in Zukunft nicht wiederholt.“ Zugleich weist sie darauf hin, dass die Stadt den Bitten um Stellungnahmen durch ihren Anwalt vom 21. November 2023 und vom 19. Dezember 2023 nicht nachgekommen sei.