Mettmann: Hundehalter fühlen sich vom Ordnungsamt verfolgt
Hundehalter wie Ralf Barda fordern Auslaufflächen für ihre Vierbeiner. Doch wer seinen Hund in städtischen Grünanlagen frei herumlaufen lässt, muss mit Ärger rechnen.
Mettmann. Dass Jerry-Lee nur an der Leine durch die Stadt darf, dafür hat Ralf Barda Verständnis. Dass es für seinen Schäferhund aber keinen Platz in der Stadt gibt, auf dem Jerry-Lee frei herumlaufen und toben kann, dafür hat er überhaupt kein Verständnis. "Die Anleinpflicht ist ja schön und gut. Aber ich hab’ ein großes Tier und das braucht nun mal seinen Auslauf."
Also lässt der Mettmanner Jerry-Lee in der kleinen Grünanlage am Borner Weg schon mal laufen und sieht es mit der Anleinpflicht nicht ganz so eng - so wie andere Hundebesitzer auch. Das hat angeblich die Mitarbeiter des Ordnungsamtes auf den Plan gerufen. Sie sollen dort verstärkt kontrollieren. Hundebesitzer fühlen sich von den städtischen Bediensteten regelrecht verfolgt. "Die machen Jagd auf mich", sagt auch Barda.
Das Herrchen von Jerry-Lee berichtete auf der Jahreshauptversammlung der Unabhängigen-Bürger-Wähler-Gemeinschaft (UBWG) sogar davon, dass sich die städtischen Ordnungshüter im Gebüsch verstecken, um Hundehaltern aufzulauern, die ihre Tiere nicht an der Leine führen. "Einem anderen Hundehalter hat ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes gesagt, dass sie mich auch noch erwischen werden."
In der Ortssatzung der Stadt sind die Pflichten für Hundehalter genau aufgelistet. Demnach dürfen "alle Hunde in Grünanlagen nur angeleint und auf den Wegen geführt werden". Wer dagegen verstößt, muss mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen.
Auf den Felder haben Ralf Barda und Jerry-Lee auch schon Ärger bekommen. "Da dürfen die Hunde auch nicht frei herumlaufen." Deshalb fordert Barda, dass die Stadt eine Hundewiese ausweist, auf der Hunde Auslauf haben können. Barda: "Am besten zwei Wiesen, denn die Stadt ist ja doch ziemlich groß."
In Wülfrath gibt seit mehr als drei Jahren vier Wiesen speziell für Hunde. Die UBWG will sich des Themas annehmen. "Was passiert denn eigentlich mit der Hundesteuer?", fragt sich UBWG-Ratsmitglied Gernot Schönenberg. Die Stadt rechnet in diesem Jahr mit mehr als 165 000 Euro an Hundesteuereinnahmen.
Laut Wolfgang Kohl, Vorsitzender des Mettmanner Tierschutzvereins, werden die Kommunen im Tierschutzgesetz sogar verpflichtet, Auslaufflächen für Hunde zur Verfügung zu stellen. "Das Gesetz schreibt vor, dass Hunde artgerecht gehalten werden müssen. Artgerecht bedeutet, dass Hunde auch mal frei herumlaufen dürfen", sagt Kohl.
Die Praxis, dass Mitarbeiter des Ordnungsamtes Hundehaltern auflauern, hält Kohl für bedenklich. Seiner Meinung nach müsste die Stadt ein Auge zudrücken, "wenn wohlerzogene Hunde auf einer Wiese am Borner Weg oder im Stadtwald herumtollen. Was ist denn dagegen zu sagen?"
Der Tierschutzverein hat bislang keine Hundewiese von der Stadt eingefordert. Sollte die Stadt aber rigoros Hundehalter zur Rechnschaft ziehen, die ihre Tiere ohne Leine laufen lassen, "werden wir die Hundewiese fordern."
Kohl selbst wäre aber für eine einfache Lösung. "Dann sollten Hunde auch mal in Grünanlagen herumtollen dürfen, wenn sie niemanden gefährden, erschrecken, gut erzogen sind und gehorchen, wenn man sie ruft."
Dietrich Stang, Erster Beigeordneter der Stadt, wird den Vorwürfen nachgehen. Am Montag versicherten ihm zwei Kollegen aus dem Ordnungsamt, dass sie sich weder in Büschen noch hinter Bäumen versteckt hätten, um Hundehaltern aufzulauern. Stang: "Kontrollen sind natürlich immer sehr emotionsbelastet."