Mettmann: Vergewaltigung - Freispruch aus Mangel an Beweisen
Gericht: Ein 33-Jähriger musste sich gestern wegen Vergewaltigung einer jungen Frau vor dem Amtsgericht verantworten.
Mettmann/Velbert. Im Zweifel für den Angeklagten. Diesem juristischen Grundsatz ist gestern das Amtsgericht Velbert gefolgt und hat den 33-jährigen Türken aus Mettmann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen.
Dem Mann war vorgeworfen geworden, im April 2008 in seiner Mettmanner Wohnung die Tochter seiner damaligen Freundin vergewaltigt zu haben. Erst ein Jahr später soll die junge Frau der neuen Ehefrau ihres Vaters telefonisch aus der Türkei über die Vergewaltigung berichtet haben. Der Vater hatte daraufhin die Polizei informiert.
Der Angeklagte beteuerte gestern immer wieder, dass er die junge Frau liebe, dass sie ein Liebespaar gewesen seien, ohne aber jemals Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Aylin selbst, inzwischen 19 Jahre alt, blieb im Zeugenstand bei ihrer Anschuldigung, vergewaltigt worden zu sein. Auf die Frage des Richters, warum sie so lange geschwiegen habe, sagte die junge Frau unter Tränen: "Weil ich mit niemanden darüber sprechen konnte. Und aus Angst."
Was Richter und Staatsanwaltschaft aber stutzig machte, waren drei Liebesbriefe der jungen Frau, die der Angeklagte überraschend dem Gericht vorlegte. Darin schwört sie ihrem angeblichen Peiniger ewige Liebe und Treue. Die Briefe, sagte die Zeugin, habe sie nach der Vergewaltigung geschrieben, aus Angst, der Angeklagte könne erzählen, mit ihr geschlafen zu haben.
Der Angeklagte erklärte, er vermute die Familie hinter der Anzeige. Denn die junge Frau, so hätten er und ihre Mutter in einem Telefongespräche erfahren, habe mit einem anderen jungen Mann Geschlechtsverkehr gehabt. Für die strenggläubige Familie der jungen Türken sei dies eine Schande. Mit einer Anzeige hätte die Ehre der Familie wiederhergestellt werden sollen.
Sowohl das Gericht als auch die Staatsanwaltschaft erklärten, dass sie große Zweifel an der Aussage der jungen Türkin hätten. Ihre Aussage als einziges Beweismittel reiche nicht für eine Verurteilung des Angeklagten aus. Mehr Beweise gebe es aber nicht. Aussage stehe gegen Aussage. Zudem wirkten die Liebesbriefe der jungen Frau nicht aufgesetzt, sondern ehrlich.