Prozess um Brandstiftung in Hochdahl hat begonnen

Bürgerhaus: Im Verfahren gegen die beiden Angeklagten könnte am Mittwoch das Urteil gesprochen werden.

Hochdahl/Mettmann. "Es geht darum, ob wir beide überführen oder nur einem die Tat nachweisen können." Das sagte gestern Birgit Tiebel, Richterin am Amtsgericht Mettmann. Sie leitet das Verfahren gegen die beiden Jugendlichen, die angeklagt sind, in der Nacht vom 28. auf den 29. Juli in den Kindertreff im Bürgerhaus eingebrochen zu sein und anschließend Feuer gelegt zu haben, um ihre Spuren zu verdecken.

Gestern, am ersten von voraussichtlich zwei Verhandlungstagen, "haben wir zunächst Zeugen gehört", sagte die Richterin auf Nachfrage der WZ. Die Öffentlich ist zum Verfahren gegen den 16-jährigen Hochdahler und den 17-Jährigen aus Mettmann aus Gründen des Jugendschutzes nicht zugelassen.