Residenzpflicht: Mettmann muss mehr Flüchtlinge aufnehmen
Bis Juni 2018 kommen 115 mehr Menschen in die Kreisstadt.
Mettmann. Die sogenannte Residenzpflicht für Migranten hat große Auswirkung auf die Stadt Mettmann. Die alte Landesregierung hatte 2016 eine landesinterne Wohnsitzregelung für anerkannte Flüchtlinge erlassen. Dadurch sollten Flüchtlinge verpflichtet werden, auch nach dem erfolgreichen Abschluss ihres Asylverfahrens in einer bestimmten Kommune zu bleiben.
NRW hat die Wohnsitzauflage um eine Verteilung für die Kommunen ergänzt, die rückwirkend gilt. Nicht nur die neu kommenden, anerkannten Flüchtlinge wurden nach einem bestimmten Schlüssel aus Erstaufnahmeeinrichtungen verteilt, sondern auch die schon in den Kommunen lebenden Geflüchteten, die bereits Monate zuvor eine Anerkennung bekommen hatten.
Die neue Landesregierung hält diese Regelung für unsinnig und will sie abschaffen. Die Verordnung sei „kein geeignetes Mittel, um Integration zu fördern“, sondern behindere diese im Gegenteil sogar. Es mache mehr Sinn, „Geflüchtete selbst entscheiden zu lassen, wo sie hingehen wollen, sie aber dabei gründlich zu beraten“, heißt es.
Für Mettmann bedeutet die alte Regelung, dass die Stadt 115 Menschen zusätzlich aufzunehmen hat. „Für Dezember sind weitere 40 Flüchtlinge konkret angekündigt, für das erste Halbjahr 2018 noch mal 70 Menschen, deren Unterbringung bereits jetzt geplant werden muss“, sagt Fachbereichsleiterin Ute Piegeler im Sozialausschuss.
Konkret: In den städtischen Unterkünften leben derzeit 345 Asylbewerber, in den angemieteten Wohnungen 113 Flüchtlinge. Ein Großteil dieser Menschen, nämlich über 90, lebt in Wohnungen des Mettmanner Bauvereins im Bereich der Georg-Fischer-Straße. Sie müssen laut Piegeler die Wohnungen Mitte Mai 2018 verlassen, da der MBV mit der Umsetzung der Planung für das Neubaugebiet beginnt. In den Gebäuden Danziger Straße und Kleberstraße müssen Wohnungen für Obdachlose vorgehalten werden. Sie stehen den Flüchtlingen nicht dauerhaft zur Verfügung, sagt Sozialamtsleiter Marko Sucic. Piegeler schloss nicht aus, dass eine weitere Unterkunft gebaut werden, beziehungsweise ein Bürokomplex als Quartier angemietet werden müsse.
Nach wie vor fehlt preiswerter Wohnraum in Mettmann. Auf eine Anzeige im Internet oder in der Zeitung melden sich oft mehr als 50 Interessenten. Flüchtlinge — wenn sie nicht einen ehrenamtlichen Begleiter haben — besitzen oft keine Chance, eine Wohnung anmieten zu können.
Ein großes Fragezeichen steht hinter der Familienzusammenführung. Bei subsidiär Schutzberechtigten ist ein Familienzuzug bis zum 16. März 2018 ausgesetzt. Familienzusammenführung meint in diesem Zusammenhang nur die Kinder und die Ehepartner, nicht die Tante und den Großonkel. Anerkannte Flüchtlinge dürfen und wollen arbeiten. Auch hier gilt, ohne die Hilfe von Ehrenamtlern, die „Klinken putzen“ und beim Arbeitgeber vorsprechen, läuft nicht viel. Die Behörden verfügen oft nicht über die notwendigen lokalen Kontakte.