Ab Januar steigt nur die Abwassergebühr

Die Erhöhung hat zahlreiche Ursachen.

Mettmann. Die gute Nachricht vorweg: Die meisten städtischen Gebühren bleiben konstant, einige sinken sogar. Und: „Der Hebesteuersatz der Grundsteuer B wird nicht erhöht“, sagte Kämmerin Veronika Traumann im Bauausschuss. Jedoch wird die Entwässerungsgebühr (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) um drei beziehungsweise um 2,5 Prozent zum 1. Januar 2018 angehoben.

„Bei einem Vier-Personen-Musterhaushalt in einem Reihenhaus ergibt dies eine Erhöhung der gesamten Beiträge um 10,92 Euro im Jahr, das sind 0,95 Prozent“, so Traumann. Die Gründe für die Erhöhung der Entwässerungsgebühr sind vielfältig: höhere Abschreibungen (+78 950 Euro), die kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals (+63 931 Euro).

Ursächlich für die Erhöhung des Abschreibungsbetrages ist die Zunahme des Kanalanlagenwertes. Traumann: „Ferner ist die Umlage an den Bergisch-Rheinischen-Wasserverband (BRW) um 113 183 Euro gestiegen. Neben einer Beitragsanhebung führt die Inbetriebnahme des Regenüberlaufbeckens Kantstraße zu höheren Ausgaben und somit insgesamt zu einer Ansatzerhöhung.“

Zudem, so die Kämmerin weiter, wurde die Position „Erstattung Rattenbekämpfung“ von 60 000 auf 90 000 Euro im Vergleich zur Vorjahreskalkulation angehoben. Der vom Kreis Mettmann geschätzte Kostenanteil der Stadt Mettmann (100 000 Euro) entfällt zu 90 Prozent auf Kanalanlagen. Die Stadt nimmt aus dem Sonderposten 132 162 Euro für den Gebührenausgleich und kann so die Mehraufwendungen teilweise kompensieren und eine Gebührenerhöhung abmildern. Die Straßenreinigungsgebühr sinkt um zwei Prozent, die Müllgebühren um 2,1 Prozent. Der Grund sind eine geringere Abfallbeseitigungsgebühr des Kreises sowie Mehrerlöse bei Papier.

Die Friedhofsgebühren bleiben konstant. Sorgen bereitet die Tatsache, dass bereits 24 Prozent der verstorbenen Mettmanner mit Hauptwohnsitz in umliegenden Städten beigesetzt werden. Dort sind die Gebühren geringer. cz