Stadt sucht Sammler für Kriegsgräberfürsorge

Freiwillige können sich bei der Stadtverwaltung melden. Die Aktion beginnt am 10. Januar.

Mettmann. Zum 69. Mal findet im Januar die Haus- und Straßensammlung von Spenden des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge (VDK) statt. Vom 10. bis 17. Januar werden die Sammler in Mettmann unterwegs sein.

Seit seiner Gründung im Jahre 1919 widmet sich der VDK dem Erhalt und der Erfassung von Kriegsgräberstätten des Ersten und Zweiten Weltkrieges im Ausland. Damit erfüllt der VDK eine moralische Verpflichtung gegenüber allen Gefallenen, wie sie sich im dauernden Ruherecht von Soldatengräbern ausdrückt und in der Genfer Konvention geregelt ist. Die Organisation betreut etwa 825 Kriegsgräberstätten in 45 Staaten und setzt sich hierbei aus über 9000 ehrenamtlichen und 560 hauptamtlichen Mitgliedern zusammen. Vorrangig verwendet der VDK die Spenden aus der Sammlung für seine erhaltenden Arbeiten an Kriegsgräbern.

Kriegsgräber sind europaweit teilweise zerstört oder stark beschädigt, die Opfer müssen teilweise umgebettet werden. Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge bezieht etwa 80 Prozent seiner Mittel für die Friedensarbeit aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen, um auch in Zukunft die Pflege und Wiederherstellung von Kriegsgräbern garantieren zu können. Schirmherr des VDK ist Bundespräsident Joachim Gauck.

Für diese Sammlung ist die Stadt Mettmann auf der Suche nach Mitbürgern, die mindestens 18 Jahre alt sind und ehrenamtlich als Sammler tätig werden möchten. Interessierte können sich kurzfristig für die diesjährige Sammlung, aber auch für die folgenden Jahre bei Marko Sucic, per E-Mail unter marko.sucic@mettmann.de oder auch telefonisch unter 02104 /980 - 450 melden. Sowohl den Zeitraum innerhalb des Zeitfensters 10. bis 17. Januar, in dem gesammelt wird, als auch den Ort des Sammelns können die Sammler selbständig bestimmen.

Es wird gebeten, dass die Sammler bei Gewerbetreibenden und Händlern, den Einzelhandelsgeschäften und Märkten der Stadt mit ihrer Bitte um Spenden ebenso wie bei den Einwohnerinnen und Einwohnern vorstellig sein dürfen. Die Sammlern können sich ausweisen. Red