Umzugshilfe der Feuerwehr wurde geprüft und für legal befunden
Verwaltung: Private Nutzung von Dienstfahrzeugen dient der Stärkung der Motivation.
Erkrath. Die Verwaltung hat den Vorgang geprüft - und für legal befunden. Die Rede ist vom Umzug des ehemaligen Stadtbrandmeisters Manfred Dietzler am 14. April mit Hilfe städtischer Fahrzeuge der Feuerwehr von der Bahn- an die Bachstraße. Vor einer Woche berichtete die WZ darüber, dass ein Anwohner der Bahnstraße dieses Vorgehen zumindest fragwürdig findet.
"Es hat mich lediglich verwundert, dass angesichts leerer Kassen der öffentlichen Hand von Steuergeldern finanzierte Fahrzeuge offensichtlich zu Privatzwecken genutzt werden", so B., der bei der Stadtverwaltung Düsseldorf beschäftigt ist.
"Weil in angemessenem Rahmen private Fahrten mit städtischen Einsatzfahrzeugen von ehrenamtlichen Kräften der Freiwilligen Feuerwehr als ,Dank’ und ,Motivation’ für die ehrenamtliche und unentgeltliche Arbeit in der Freiwilligen Feuerwehr für die Bürger der Stadt Erkrath zulässig sind", lautet die Antwort von Arno Werner.
Der Bürgermeister hatte in den vergangenen Tagen massive Kritik aus Reihen der Feuerwehr erhalten - auch deshalb, weil er die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr mit "normalen" Mitarbeitern der Verwaltung verglichen hatte, die für ihre Tätigkeit bekanntlich monatlich entlohnt werden.