Urteil im Haaner Balkonwurfprozess

Das Landgericht Düsseldorf verurteilte den 37-Jährigen, der seine Frau in Haan vom Balkon geworfen hatte, am Freitag wegen versuchten Totschlags.

Düsseldorf/Haan. Der 37-Jährige, der im August 2005 seine Ehefrau vom Balkon der gemeinsamen Wohnung im ersten Stock einer Wohnsiedlung an der Flemmingstraße in Haan heruntergeworfen hatte, ist Freitag vom Düsseldorfer Landgericht zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Die Schwurgerichtskammer wertete die Tat als versuchten Totschlag. Nach dem Wurf hatte der Mann den Kopf der Frau mehrfach auf die Gehwegplatten gestoßen. Erst als die Nachbarn lautstark "aufhören" riefen, hatte er von ihr abgelassen. "Er hat billigend in Kauf genommen, dass sie sich das Genick bricht", sagte der Vorsitzende Richter. Noch im Juni vergangenen Jahres war er vom Wuppertaler Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichthof hob das Urteil im Februar auf und verwies das Verfahren nach Düsseldorf. Die Wuppertaler Richter hätten die Tötungsabsicht fälschlicherweise verneint, heißt es in der Karlsruher Entscheidung. Der Mann hatte die Tat im Prozess zugegeben. Er habe sich eine Woche vor der Tat mit seiner Frau gestritten, er habe sie dabei vor den Tisch geschubst und anschließend aus der Wohnung geworfen, sagte der Angeklagte. Die Frau konnte anschließend eine einstweilige Verfügung gegen ihren Gatten erwirken. Er durfte die gemeinsame Wohnung nicht mehr betreten. Am Tattag trat er so fest gegen die Wohnungstür, dass diese völlig zersplitterte. Schnurstracks ging er dann zum Balkon, auf den seine Frau und seine Tochter (damals 13) geflohen waren. Er packte die 37-Jährige an den Haaren und schleuderte sie über das Geländer fast fünf Meter in die Tiefe. Dann sprang er hinterher und schlug sie. Erst am nächsten Tag stellte er sich der Polizei. "Ich wollte sie nicht umbringen", betonte der 37-Jährige immer wieder. Bei der Polizei hatte er das damals jedoch anders ausgesagt: "Ich bin hinter ihr her gesprungen, um sie umzubringen", hieß es damals. Er habe noch bedauert, kein Messer dabei zu haben und ihr nicht die Kehle durchschneiden zu können. "Wenn sie tot ist, dann ist es eben so." Das Gericht sah es als besonders verwerflich an, dass er die Tat vor den Augen seiner Kinder begangen hatte. "Seine Kritik- und Urteilsfähigkeit war eingeschränkt", sagte der Vorsitzende Richter. Inzwischen ist das Paar geschieden.