Haan: Balkon-Wurf - Fünf Jahre Haft gefordert
Weil er seine Ehefrau vom Balkon geworfen hat, steht ein Mann wegen Totschlags vor dem Düsseldorfer Landgericht. Freitag soll das Urteil verkündet werden.
Haan/Düsseldorf. Der Mann, der im August 2005 an der Flemmingstraße seine Ehefrau vom Balkon geworden haben soll, soll wegen versuchten Totschlags für fünf Jahre ins Gefängnis. Das forderte gestern der Staatsanwalt vor dem Düsseldorfer Landgericht. Nach dem Wurf sei er hinter her gesprungen und habe auf seine Frau eingeschlagen. "Er hat erst von ihr abgelassen, als sich die Nachbarn eingemischt haben", sagte der Staatsanwalt.
Das Landgericht Wuppertal hatte den 37-Jährigen im Juni vergangenen Jahres wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil im Februar auf und verwies das Verfahren an das Düsseldorfer Landgericht. Die Verteidigung des Angeklagten plädierte für einen Bewährungsstrafe. "Die Tötungsabsicht lässt sich nicht zweifelsfrei nachweisen", sagte sie. Das Urteil soll morgen verkündet werden.