Verfassungsgericht entscheidet: Der Kommunal-Soli ist rechtens
Große Enttäuschung bei den betroffenen Städten im Kreis Mettmann.
Kreis Mettmann. Die Solidaritätsumlage ist verfassungsgemäß, hat der Verfassungsgerichtshof NRW entschieden. Das Urteil ist eine herbe Niederlage für insgesamt 72 Kommunen, die gegen den sogenannten Städtesoli vor den Kadi zogen. Darunter auch Monheim, Langenfeld, Hilden, Haan und Wülfrath.
„Ein rabenschwarzer Tag für Hilden“, kommentiert Kämmerer Heinrich Klausgrete: „Aber wir müssen uns dem Urteil beugen.“ Bis 2022 muss Hilden jährlich rund 1,3 Millionen Euro abführen — obwohl die Itterstadt selbst tief rote Zahlen schreibt. Ohne Kommunal-Soli hätte die Stadt die Grundsteuer bis 2020 nicht erhöhen müssen.
„Das Urteil müssen wir akzeptieren“, sagt auch Haans Kämmerin Dagmar Formella: „Uns tut die Entscheidung sehr weh, weil sie unseren finanziellen Spielraum einengt.“ Denn Haan steckt in der Haushaltssicherung und muss Kredite aufnehmen, um den Kommunal-Soli überweisen zu können. Im Haushalt klafft in diesem Jahr ein Defizit von 7,1 Millionen Euro. Für 2017 bis 2022 rechnet Formella mit jährlich rund 1,3 Millionen Euro für den Kommunal-Soli.
Ähnlich stellt sich die Lage in Wülfrath dar: „Es ist ein Paradoxum: Wir müssen Schulden aufnehmen und gehören zu den sogenannten reichen Städten, die für andere zahlen sollen“, sagt Bürgermeisterin Claudia Panke. Wülfrath muss trotz 70 Millionen Schulden und Jahren in der Haushaltskonsolidierung jährlich etwa 330 000 Euro an Solidaranteil zahlen.
Auch Langenfelds Kämmerer Detlev Müller ist sauer: „Die Abgabe straft Kommunen, die wie wir solide gewirtschaftet haben, in unzulässiger Weise ab.“ Für die Bürger bleibt das nicht ohne Folgen: „Über Gebührenerhöhungen wird man gegebenenfalls ebenso diskutieren müssen wie über eine Anpassung unserer Standards, zum Beispiel bei der Sportausstattung.“
Die Stadt Monheim wird mit 253,7 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 am kräftigsten zur Kasse gebeten. Bürgermeister Daniel Zimmermann gibt sich kämpferisch: „Wir als Stadt Monheim jedenfalls halten weiter an unserer Auffassung fest, dass es sich bei dem Kommunal-Soli nicht um eine Umlage, sondern um eine unzulässige Abgabe handelt“.
Zimmermann will nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Welche der 72 Kommunen, die gemeinsam in Münster klagten, diesen Weg mitgehen werden, sei jetzt auszuloten. Die Unterstützung der Stadt Langenfeld für die Klage in Karlsruhe hat Monheim schon mal. cis/gut/rei