Wahlabend im Kreis Mettmann Am 23. Februar gilt neues Wahlrecht
Kreis Mettmann · Insgesamt sind im Kreis Mettmann rund 358.000 Menschen zur Wahl aufgerufen. Wo und wie Interessierte den Wahlabend verfolgen können.
(Red) Wer wissen will, wie die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Mettmann bei der Bundestagswahl am 23. Februar gewählt haben, kann am Wahlabend den Eingang der Wahlergebnisse im Internet verfolgen. Von der Homepage des Kreises (www.kreis-mettmann.de) gelangt man per Link auf der Startseite direkt zu den Wahlergebnissen. Alle von den kreisangehörigen Städten erfassten Schnellmeldungen sind dort in Zahlen und Grafiken abrufbar. Wenn alle Meldungen eingegangen ist, finden sich dort die vorläufigen Endergebnisse aus allen zehn Städten und auch das Kreis-Ergebnis.
Wann alle Ergebnisse vorliegen werden, ist schwer vorauszusagen. Mit den ersten Ergebnissen darf aber gegen 19 Uhr gerechnet werden. Die auf Kreisebene ermittelten vorläufigen Endergebnisse am Wahlabend besagen allerdings nur, wie viele (Erst-)Stimmen die Bewerberinnen und Bewerber in den beiden Wahlkreisen erhalten haben und wie viele (Zweit‑)Stimmen für die jeweiligen Landeslisten abgegeben wurden.
Anders als bei bisherigen Bundestagswahlen wird am Wahlabend auf Kreisebene noch nicht festgestellt werden können, wer von den Wahlkreisbewerberinnen und -bewerbern auch tatsächlich ein Mandat erhält. Das liegt an einer Änderung des Wahlrechts, die mit der jetzigen Bundestagswahl zum Tragen kommt.
Noch bis zur letzten Bundestagswahl war es so, dass man mit den meisten im Wahlkreis errungenen Stimmen automatisch einen Sitz im Bundestag sicher hatte. Weil aber auch das Verhältnis aller abgegebenen Stimmen abgebildet werden musste, war regelmäßig eine Vielzahl von Ausgleichs- und Überhangmandaten zu vergeben. Dadurch wurde der Bundestag erheblich aufgebläht.
Um diese Aufblähung künftig zu vermeiden, wurde ein neues Wahlrecht geschaffen: Wer die meisten Stimmen in einem Wahlkreis bekommt, erhält nur noch dann das Mandat, wenn durch das Zweitstimmenergebnis der dazu gehörigen Partei ein ausreichend großer Sitzanspruch besteht („Zweitstimmendeckung“). Damit entfallen die bisher üblichen Überhang- und Ausgleichsmandate. Das bedeutet: Der Anteil einer jeden Partei an den 630 Bundestagssitzen richtet sich jetzt nach ihrem Anteil an den Zweitstimmen. Diese Sitze werden dann auf die Landeslisten verteilt – wiederum entsprechend den jeweiligen Anteilen am bundesweiten Zweitstimmenergebnis.
Für jede Partei werden in jedem Bundesland die Wahlkreisgewinnerinnen und -gewinner nach absteigendem prozentualem Erststimmenanteil in eine Reihenfolge gebracht.
In dieser Reihenfolge werden nun die Sitze an die Wahlkreisgewinnerinnen und -gewinner verteilt. Stehen einer Partei weitere Sitze zu, kommen die Bewerberinnen und Bewerber auf der Landesliste in der entsprechenden Reihenfolge zum Zuge. Stehen der Partei weniger Sitze zu, als es Wahlkreisgewinnerinnen und -gewinner gibt, erhalten die mit dem geringsten Erststimmenanteil kein Mandat.
Diese Berechnungen können logischerweise erst dann durchgeführt werden, wenn bundesweit alle Wahlergebnisse vorliegen. Wie viele und welche Kandidatinnen und Kandidaten ein Mandat erhalten, wird deshalb am (voraussichtlich späten) Wahlabend von der Bundeswahlleitung ermittelt und auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin veröffentlicht (www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/ergebnisse.html).