Kreis Viersen appelliert Keinen Müll in Kleidercontainer werfen
Kreis Viersen · Rund 950 Tonnen Alttextilien sind im vergangenen Jahr im Kreis Viersen gesammelt worden. In die Container gehören aber nicht alle Textilabfälle.
(naf) Alttextilcontainer im Kreis Viersen werden nicht selten mit Abfällen befüllt, für die sie nicht vorgesehen sind. Darauf weist der Kreis Viersen ebenso hin wie auf die Folgen: „Dies ist natürlich ärgerlich für andere Personen, die ihre wiederverwendbare Kleidung nicht mehr einwerfen können. Vor allem aber müssen die falsch eingeworfenen Abfälle zulasten aller Gebührenzahlenden kostenpflichtig entsorgt werden“, erklärt Christian Böker, Betriebsleiter des Abfallbetriebes des Kreises Viersen. Der Kreis appelliert deshalb, Altkleider ordnungsgemäß zu entsorgen.
Seit Anfang des Jahres schreibt der Gesetzgeber die Möglichkeit zur getrennten Sammlung von Alttextilien vor. Dies biete der Kreis Viersen in Kooperation mit den kreisangehörigen Kommunen bereits seit mehreren Jahren an, heißt es in einer Mitteilung des Kreises. Das Ziel ist, „gut erhaltene Textilien aus dem Strom der Restabfälle herauszuleiten und diese so lange wie möglich weiterzuverwenden oder für ein hochwertiges Recycling nutzbar zu machen“. Ausschlaggebend dafür sei eine gute Qualität der Sammelware. Daher gelte auch weiterhin, dass in die Alttextilcontainer nur gut erhaltene und saubere Textilien eingeworfen werden sollen. „Vor allem verschmutzte Textilien sind über die Restmülltonne zu entsorgen“, betont der Kreis.
Auf den Containern sowie im Internet unter www.abfallbetrieb-kreis-viersen.de/altkleider finden sich Informationen zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Alttextilien. Zudem beantwortet die Abfallberatung des Kreises Viersen telefonisch unter 02162 391212 oder per E-Mail an abfallberatung@kreis-viersen.de Fragen rund um die richtige Entsorgung.
Nach Angaben des Kreises sind im Jahr 2024 im Kreis Viersen rund 950 Tonnen Alttextilien gesammelt worden. Die aus der Sammlung hervorgehenden Erlöse fließen in den Abfallgebührenhaushalt ein und sollen so den Einwohnenden des Kreises zugute kommen.