Gestrichene Stellen, weniger Geld Katholische Sozialverbände in Alarmstimmung

Ratingen/Heiligenhaus · Katholische Träger der Beschäftigungsförderung sprechen sich gegen geplante Kürzungen aus.

SKF-Geschäftsführerin Katrin Richter ist in Sorge um die spezielle Beschäftigungsförderung, wie sie auch die Ratinger Radstation bietet.

Foto: Achim Blazy (abz)

(Red/köh) Es herrscht Alarmstimmung in betroffenen Verbänden: Wie jetzt bekannt wurde, sind in den Haushaltsumschichtungen – sowohl für das Jahr 2024 als auch für 2025 – weitere Einsparungen im Bundeshaushalt im Sozialbereich in Höhe von insgesamt 1,4 Milliarden Euro geplant, was sich direkt auf die einzelnen Jobcenter vor Ort massiv auswirken wird. Das Ziel der Bürgergeldreform war und ist es, mehr Beratung, Qualifizierung und Beschäftigung im Sinne eines sozialen Arbeitsmarktes zu ermöglichen. „Die Mittel in den Jobcentern hierfür sind jedoch schon jetzt nicht ausreichend“, schreiben die Unterzeichner einer Bestandsaufnahme. Zu ihnen gehören Katrin Richter (SKF Ratingen) und Willi Knust (SKFM Velbert/Heiligenhaus).

Sie rechnen vor: Bei einer steigenden Arbeitslosenquote von momentan 6,3 Prozent und einem Anstieg der Bedarfsgemeinschaften auf 7,9 Prozent im Kreis Mettmann, wären mehr Mittel erforderlich, statt Kürzungen vorzunehmen, da auch die Unterstützungsbedarfe der einzelnen Leistungsbeziehenden deutlich gestiegen sind. ln den vergangenen Jahren erfolgten nach Angaben der Unterzeichner bereits massive Einsparungen, die den Wandel und vor allem die weitreichend greifenden Teuerungen ignorierten. Konkret: „Allein in den letzten fünf Jahren wurden an die 100 niedrigschwellige Arbeitsplätze weggestrichen.“

ln diesem Jahr bedeutete das für die Träger in der Beschäftigungsförderung kreisweit eine Reduzierung von 18 Prozent. „Dieses Weniger an Plätzen bedeutet auch ein Weniger an beruflicher und sozialer Teilhabe für die betroffene Personengruppe der Langzeitarbeitslosen. Ein Weniger an sinnstiftender Tätigkeit, die auch gerade im Bereich Sozialkaufhaus, Radstationen, Kita-Einrichtungen und Altenheimen allen zugutekommen“, so die Wertung der Autoren weiter.

Überbrückungen von beschäftigungslosen Phasen, Aufbau und vor allem Erhalt einer geregelten Tagesstruktur und der notwendige niedrigschwellige Zugang zu Beratung und pädagogischer Betreuung fallen somit weg, was neue Problemlagen und die Verfestigung der Arbeits- und Perspektivlosigkeit zementiert.

Bereits jetzt sind die erst 2019 eingeführten lnstrumente zur Teilhabe am Arbeitsmarkt nicht mehr vollumfänglich umsetz- und einsetzbar, da nicht genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. „Die bei der Einführung angestrebte Entfaltungsmöglichkeit des Teilhabe-Chancen-Gesetzes wird damit konterkariert.

Die Forderung: „Es braucht – auch hier – ein Mehr an dauerhaft öffentlich geförderter Beschäftigung für benachteiligte Arbeitslose, um wirklich lnklusion zu erreichen.“ Die Kürzungen gefährden aber nicht nur die (Re-)lntegration von Langzeitarbeitslosen, sondern auch die lnfrastruktur der Träger der Beschäftigungsförderung direkt.

(köh/RP)