Richter lehnen Antrag auf Baustopp für die A 44 ab

Umweltschutzverband BUND scheitert mit seinem Antrag. Die Arbeiten gehen weiter.

Kreis Mettmann. Herbe Niederlage für den BUND im Kreis Mettmann: Die einstweilige Anordnung, die der Umweltschutzverband erreichen wollte, um den Bau der A 44 unverzüglich zu stoppen, wurde vom Verwaltungsgericht Düsseldorf abgelehnt. Dies gab Götz-Reinhardt Lederer, Kreisvorsitzender des BUND, bekannt.

Die Umweltorganisation hatte im August mitgeteilt, dass sie gegen den Ausbau der A44 zwischen Ratingen-Ost und Velbert klagen und einen sofortigen Baustopp erzielen will.

Die Umweltschützer kritisieren, dass der Landesbetrieb Straßen, der das Bauvorhaben realisiert, Pfusch am Bau von Regenrückhaltebecken entlang der Trasse begangen haben soll. Daher sei die Qualität des Grundwassers in Gefahr sein, so der BUND.

Die organisierten Umweltschützer beklagen zudem, dass Brücken und Stützwände sowie Entwässerungsleitungen gebaut worden sein sollen, die nicht den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses entsprechen. Mit dem Bescheid des Verwaltungsgerichts kann Straßen NRW nun aber weiterbauen.

Doch auch wenn die Verwaltungsrichter den Antrag auf einstweilige Anordnung abgelehnt haben, müssen sich die Juristen nach wie vor mit der Sache selbst beschäftigen. „Wir haben ihn noch nicht zurückgezogen“, sagt Lederer. Ob dies noch geschehen wird, kann er nicht sagen. „Dazu werden wir uns intern noch beraten müssen.“

Derweil wird an der Trasse kräftig gearbeitet. „Und alles ist im Zeitplan“, sagt Jutta Swadlo, Projektleiterin bei Straßen NRW. Das Brückenbauwerk Ganslandsiepen soll Mitte bis Ende 2014 fertig sein. „Und mit dem nächsten Brückenbauwerk an der B 227 und der Talbrücke am Laubecker Bach wollen wir im kommenden Jahr anfangen“, sagt Swadlo. 2014 soll auch die bereits fertiggestellte Brücke an der Ratinger Straße in Heiligenhaus für den Verkehr freigegeben werden.