Fahrbahn Am Diek: Stadt setzt eine Frist für Nachbesserung

Wasser läuft auf einer Strecke von 80 Metern nicht gleichmäßig ab.

Foto: Bahrmann

Wülfrath. Die im November 2016 wieder für den Verkehr freigegebene Fahrbahn Am Diek muss überarbeitet werden. Grund sind Mängel an der Fahrbahndecke, wie Eckhard Stielke vom Tiefbauamt bestätigt hat. „Das Wasser läuft auf einer Strecke von rund 80 Metern nicht gleichmäßig ab, daher bilden sich bei Regen in diesem Bereich Pfützen, die für Fußgänger sehr unangenehm werden können“, sagte Stielke im Gespräch mit der WZ. Das sei besonders an einer so zentralen Stelle in der Wülfrather Innenstadt nicht hinzunehmen. „Wir sind der Meinung, dass die Toleranz in der Oberfläche ganz und gar nicht eingehalten worden ist“, so Stielke weiter.

Die Betonfahrbahndecke ist in einzelne Felder gegossen und mit Stahl verbunden. Gleich nach der Freigabe der Straße Am Diek für den Verkehr hatte der zweite Bauabschnitt Wilhelmstraße begonnen. Nun rückt der Fokus wieder auf Bauabschnitt eins. Die Stadt hat dem Subunternehmen der Tiefbaufirma, die für die Arbeiten verantwortlich ist, eine Mängelrüge ausgesprochen. Binnen sechs Wochen muss nun der Subunternehmer der Stadt unterbreiten, wie er die Mängel zu beheben gedenkt. Die Frist läuft bereits, spätestens bis Mitte Mai erwartet die Stadt Lösungsvorschläge.

Einen gibt es laut Stielke bereits: „Der Subunternehmer möchte eventuell mit Epoxidharz nacharbeiten.“ Das sei Gang und Gäbe bei Betonarbeiten, habe der Subunternehmer versichert. Die Stadt wird sich den Vorschlag ansehen und dann entscheiden. „Die Frage für mich ist, ob das auch wirklich hält“, sagte Stielke vor allem mit Blick auf den Winter. Das Epoxidharz müsse sich mit der Betonschicht darunter zuverlässig verbinden lassen, damit in der kalten Jahreszeit nicht wieder alles aufbricht. Das müsse genau geprüft werden. Einen Zeithorizont, wann die Nacharbeiten losgehen könnten, gibt es derzeit noch nicht, wohl aber die Hoffnung, eine Sperrung des Bereichs zu vermeiden, in dem man den Verkehr über die noch nicht angefahrene Bushaltestelle umleitet.

Gibt es kein konkretes Angebot des Subunternehmers innerhalb der nun gesetzten Frist, dann kann die Stadt nach Angaben von Stielke eine Nachfrist setzen. Das würde die Beseitigung der Mängel weiter verzögern. Damit rechnet er derzeit aber nicht.