Ratingen: Wilhelm Droste sen. muss erneut wegen Bestechlichkeit vor Gericht

Schmiergeldaffäre: Bundesgerichtshof hebt Freispruch wegen Verfahrensmängel auf.

Lintorf/Karlsruhe. Der langjährige CDU-Landtagsabgeordnete Wilhelm Droste sen. muss sich wegen des Schmiergeldskandals erneut vor Gericht verantworten. Der Bundesgerichtshof hob gestern die umstrittene Straffreiheit für den 74-Jährigen wegen Verfahrensmängel auf und verwies den Fall an das Landgericht Essen.

Die Staatsanwaltschaft hatte Revision gegen ein Urteil des Düsseldorfer Landgerichts eingelegt, das die Vorwürfe gegen den CDU-Politiker in einem Fall als verjährt gewertet hatte. In einem zweiten Fall hatten nach Überzeugung des Landgerichts "Restzweifel" daran bestanden, dass es sich bei weiteren Zahlungen ebenfalls um Schmiergeld gehandelt hatte.

Das sah die Bundesanwaltschaft anders: Es könne sich bei den Zahlungen für den zweiten Fall auch um weitere Überweisungen für die erste Bestechung aus dem Jahr 1995 handeln.

Dabei ging es um die Baupläne Fernholz/Sinkesbruch, für deren Begünstigung Droste von einem mitangeklagten Bauunternehmer Leistungen im Wert von fast 150000 Mark angenommen haben sollte. "Diese Fälle wären für uns als Abgeordnetenbestechung strafbar gewesen, wenn die Tat nicht im November 2006 verjährt wäre", sagte Rainer Drees, Richter am Landgericht.

Mit dem Urteil war Droste im vergangenen März der bundesweit ersten Verurteilung eines Politikers wegen Abgeordnetenbestechung entgangen. Er hatte als Ratsherr und CDU-Fraktionschef in Ratingen bei Düsseldorf im Zusammenhang mit zwei Bebauungsplänen nach Angaben des Gerichts insgesamt rund 310000 Mark (rund 158500Euro) erhalten.

Der Bauunternehmer hatte nach Ansicht des Gerichts Rechnungen für Arbeiten an den Cafés der Familie Droste übernommen. Der CDU-Fraktionsvorsitzende sollte sich im Gegenzug im Stadtrat für intensive Wohnbebauung einsetzen. Die Staatsanwaltschaft hatte dafür ein Jahr Gefängnis auf Bewährung für den Volksvertreter gefordert. Droste war nach Bekanntwerden der Vorwürfe Ende der 90er Jahre von allen politischen Ämtern zurückgetreten.

Nun ist wieder alles offen. Gestern Nachmittag verkündete die 3. Kammer des BGH, dass die Beweiswürdigung der Düsseldorfer Richter "lückenhaft" sei. Damit, so hieß es offiziell, sei auch die Grundlage für die Annahme der Verjährung der früheren Tat entfallen.

Den objektiven Sachverhalt habe das Landgericht dagegen richtig beurteilt, befanden die Bundesrichter.

Dennoch kann sich der Fall in Essen ganz anders entwickeln als zuletzt in Düsseldorf. "Das gesamte Verfahren muss neu durchgeprüft werden. Es kann auch sein, dass sich dabei die Verjährung nach hinten verschiebt", sagte BGH-Sprecherin Beate Sost-Scheible. Die ausführliche Urteilsbegründung aus Karlsruhe liegt noch nicht vor.