Velberter bei Disko-Prügelei angegriffen: Fast fünf Jahre Haft für Haupttäter gefordert

Ein Velberter verlor Altweiber sein linkes Auge. Die Staatsanwaltschaft fordert hohe Strafen für die drei Angeklagten.

Wuppertal. Altweiber 2008 - ein Tag, der das Leben von vier Menschen aus Velbert für immer verändert hat. Der damals 50 Jahre alte Fitnesstrainer ist laut Anklage nach dem Besuch der Diskothek "Depot" von den drei Angeklagten angegriffen und mit einer Glasflasche so schwer verletzt worden, dass sein linkes Auge entfernt werden musste.

Die Staatsanwaltschaft will den Hauptangeklagten dafür fast fünf Jahre hinter Gittern sehen. Für die anderen Angeklagten forderte sie drei Jahre und sechs Monate Haft ohne Bewährung sowie zehn Monate auf Bewährung.

Das Wuppertaler Landgericht wird darüber am 24. September entscheiden. Der vorsitzende Richter hatte heute um eine längere Bedenkzeit gebeten.

Im Fokus steht vor allem der 25-jährige Hauptangeklagte. Er soll mit einer Glasflasche auf das Opfer eingeschlagen haben. Mehrere Zeugen hatten ausgesagt, dass er an dem Abend aggressiv gewesen und in mehrere Auseinandersetzungen verwickelt gewesen sei.

Er zeigte sich im Wesentlichen geständig, hat dem Opfer bereits kurz vor Prozessbeginn 65.000 Euro Schmerzensgeld zugesagt.

Waren die drei Angeklagten zu Beginn noch wegen verschiedener Delikte angeklagt, sprach die Staatsanwaltschaft gestern von einer gemeinschaftlichen Tat: Zwei der drei Angeklagten hätten sich demnach der gemeinschaftlichen schweren sowie der versuchten Körperverletzung schuldig gemacht, der Dritte der Beihilfe.

Dies begründete die Staatsanwaltschaft vor allem mit dem Ausruf "Los jetzt, Drei gegen Drei!", den die Angeklagten ihrem Opfer und seinen Begleitern auf dem Parkplatz zugerufen haben sollen.

Vor allem die Schwere der Tat rechtfertige die hohen Strafen, sagte die Staatsanwaltschaft. "Das Opfer hat ein Auge verloren, das Jochbein war gebrochen. Seither ist er zu 40 Prozent schwerbehindert und musste sein Fitness-Studio verkaufen, das seine Lebensgrundlage war", hieß es im Plädoyer.

Die Verteidigung forderte dagegen, die Strafen der beiden Haupttäter auf Bewährung auszusetzen und den dritten Angeklagten freizusprechen. Dieser habe sich zu keinem Zeitpunkt aktiv an dem Vorfall beteiligt. Der 22 Jahre alte Student hatte die Verhandlung mit gesenktem Kopf beobachtet. Er machte von seinem Schweigerecht Gebrauch.