Viele Anworten zur Forensik am Infoabend
Der Infoabend zur forensischen Klinik war frei von Protesten. Experten sprachen zur Sache.
Wülfrath. Wie hoch ist die Rückfallquote? Wann erhalten Forensik-Patienten Freigang? Was ist der Unterschied zwischen Strafvollzug und Maßregelvollzug? Welche Kriterien entscheiden über einen Forensik-Standort? Die Bürger haben Fragen rund ums Thema Forensik. Und die stellten sie auf dem Informationsabend der Stadt im Rathaus.
Kurz nach 21 Uhr, nach zwei Stunden Diskussion, wurde Uwe Dönisch-Seidel dann doch mal kurz ungehalten: „Wollen wir denn weiter so eine Schwemme in Richtung Forensik haben? Muss es nicht andere Modelle geben?“, fragte der Landesbeauftragte für den Maßregelvollzug in NRW. Die Frage, die ihn nun schon einige Minuten beschäftigte, beantwortete er damit nicht: die Frage nach der Platzanzahl in einer forensischen Klinik im Landgerichtsbezirk Wuppertal.
Bürger und Bürgermeisterin Claudia Panke hakten nach: „Bleibt es bei den 150, oder kann erweitert werden? Das will ich schon wissen.“ Schließlich bekräftigte Dönisch-Seidel: „Wir bauen 150 Plätze. Und die Zahl ist nicht knapp bemessen.“ Er räumt aber ein, sollten in Zukunft Patienten unvermindert in forensische Kliniken eingewiesen werden, müsse über weitere Standorte nachgedacht werden.
Rund 100 Menschen kamen ins Rathaus. Keine Plakate. Kein Protest. „Das ist ein emotional besetztes Thema, dem wir mit Sachlichkeit begegnen wollen“, sagte Panke. Dass auf dem Gelände der Bergischen Diakonie eine Forensische Klinik entstehen könnte, hat Ängste ausgelöst. Von einem Proteststurm kann aber keine Rede sein. „Schreien, mit dem Finger auf andere zeigen, das gehört hier nicht hin“, sagte Reiner Birkenkamp von der Wülfrather Bürgerinititiative gegen eine Forensik in Aprath.
So haben die Besucher erfahren, dass von zehn verurteilten Sexualstraftätern nur einer in die Forensik eingewiesen werde, dass die Rückfallquote geringer als im Strafvollzug sei, dass Schizophrenen die größte Gruppe stellen. Christian Prüter-Schwarte, Leiter der forenischen Kliniken Köln, erörterte das Thema Aus- und Freigang. Letztere in Begleitung und als Teil der Therapie würden erst ermöglicht, wenn es Behandlungserfolge gebe.
„Lockerung ist ein mehrstufiger Prozess“, erklärte der Mediziner. Täter, die sich nicht therapieren lassen würden, blieben in der Sicherung. Das entspreche dem Auftrag: Behandlung und Sicherheit. „Die Frage: ’Was droht, wenn. . . ?’ bestimmt unser Handeln“, sagte er.
Anhand eines Kriterienkatalogs entscheidet das Land über einen Standort. „Hauptkriterien sind Verfügbarkeit und baurechtliche Eignung“, sagte Dönisch-Seidel. „Die Nähe zu Kindergärten oder Wohnsiedlungen ist kein Ausschlusskriterium.“ Schnellstmöglich will das Land entscheiden. Dönisch-Seidel bezweifelte aber, dass es bis zum 15. Februar gelingt: „Wir prüfen gründlich.“