Velbert Was ändert sich 2019 für Verbraucher?
Velbert. · Ob Mütterrente, Mindestlohn, Kindergeld und Beitrag zur Krankenversicherung – die Verbraucherzentrale NRW gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Mehr Mütterrente und Mindestlohn, ein Plus bei Hartz IV und Kindergeld, Zuschlag für Rentner und Trennungskinder: unterm Strich bringt das Jahr 2019 für fast alle mehr Geld. Und der Finanzminister will alle Steuerzahler schonen, denn die sogenannte kalte Progression wird abgeschwächt. Zudem werden Grundfreibetrag und Kinderfreibeträge erhöht. Mehr netto vom Brutto verspricht die Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung auf 2,5 Prozent. Zudem teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab Januar wieder den Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung. Allerdings: Der Pflegeversicherungsbeitrag steigt um 0,5 Prozentpunkte. Die i-TAN-Listen fürs Online-Banking stehen 2019 vor dem Aus. Und das neue Verpackungsgesetz bringt Pfand für mehr Getränke. Womit Verbraucher im neuen Jahr sonst noch rechnen müssen, hat die Verbraucherzentrale NRW im Netz zusammengestellt.
Beschäftigte, die auf dem Weg der Entgeltumwandlung für die spätere Betriebsrente eigenes Geld sparen wollen, profitieren bei Vertragsabschlüssen ab 1. Januar von einer neuen Zuschusspflicht des Arbeitgebers. Wer ab dem Jahreswechsel Erwerbsminderungsrente beantragt, wird mit höheren Zurechnungszeiten für mehr Rente punkten können: Bei der Berechnung wird künftig fiktiv davon ausgegangen, dass 65 Jahre und acht Kalendermonate gearbeitet wurden.
Pflegebedürftige und deren Angehörige können 2019 auf eine Reihe von Rezepten setzen, die die Versorgung und Betreuung verbessern. Für Taxifahrten zum Arzt gibt es in vielen Fällen künftig eine automatische Erlaubnis durch die Krankenkasse. Bei Kuraufenthalten von pflegenden Angehörigen kann der Pflegebedürftige dort mit betreut werden. Und die neue Brückenteilzeit macht es einfacher, Arbeitszeit wegen der Pflege befristet zu reduzieren und danach wieder auf die ursprüngliche Stundenzahl zurückzukehren.
2019 wird für umweltfreundliche Mobilität geblinkt: Spendiert der Arbeitgeber eine kostenlose oder verbilligte Fahrkarte für Busse und Bahnen, muss die Kostenersparnis nicht mehr versteuert werden. Nutzen Arbeitnehmer einen neuen Elektro- oder Hybridfirmenwagen auch privat, gibt sich der Fiskus mit der Versteuerung des halben geldwerten Vorteils zufrieden. Auch bei der privaten Nutzung des Dienstfahrrads oder-E-Bikes will das Finanzamt nicht mehr teilhaben.
Klartext ist künftig beim Abschluss von Versicherungen angesagt: Dazu soll in Hausrat-, Haftpflicht- oder Berufsunfähigkeitspolicen deutlich durch Häkchen oder ein rotes „X“ signalisiert werden, wo sich die wichtigsten Informationen zum Vertrag befinden. Voraussichtlich Mitte Mai verpasst die EU Telefonaten von Handy oder Festnetz ins EU-Ausland einen Deckel: Eine Gesprächsminute darf dann maximal 19 Cent kosten. Für eine SMS dürfen maximal sechs Cent pro Nachricht berechnet werden. Mit der Ausgabe von fälschungssichereren 100- und 200-Euro-Scheinen will die Europäische Zentralbank ab Ende Mai 2019 Gaunern das Handwerk erschweren.
Auch für Minijobber gilt der neue Mindestlohn von 9,19 Euro pro Stunde. Allerdings: Weil die Verdienstgrenze für die geringfügige Beschäftigung weiterhin 450 Euro beträgt, müssen sie mit spitzem Bleistift rechnen, wie viel Stunden Arbeit da noch drin sind (48 Stunden x 9,19 Euro = 441,12 Euro). Außerdem wird der Zeitraum für eine kurzfristige Beschäftigung auf 50 Arbeitstage oder zwei Monate (bisher: 70 Arbeitstage oder drei Monate) pro Kalenderjahr reduziert. Das müssen vor allem Ferienjobber und Saisonarbeitskräfte im Blick haben.
Den vollständigen Überblick zu allen Änderungen für Verbraucher im Jahr 2019 gibt es online. HBA