Verbraucherzentrale Jahreswechsel: Das ändert sich 2019 für Verbraucher

Düsseldorf · Mit dem Jahreswechsel gibt es nicht nur durch die guten Vorsätze einige Änderungen, auch die Verbraucherzentrale hat einige Neuerungen für Mütter, Beschäftigte und Minijobber. Was sich im Jahr 2019 für Verbraucher ändert, erfahren Sie hier.

Symbolbild

Foto: picture alliance/dpa/Jens Büttner

Die Verbraucherzentrale hat gute Neuigkeiten für das Jahr 2019 – es bringe unterm Strich für fast alle mehr Geld, heißt es in einer Pressemitteilung. Mütterrente und Mindestlohn werden angehoben, dazu gibt es mehr Hartz IV und Kindergeld und auch Rentner würden 2019 profitieren, erklärt die Verbraucherzentrale. Was das im Einzelnen bedeutet, zeigt unsere Übersicht.

Altersvorsorge

Bei der Altersvorsorge wird Beschäftigten im neuen Jahr stärker unter die Arme gegriffen. Wer ab dem 1. Januar einen Vertrag abschließt, kann sich über die neue Zuschusspflicht des Arbeitgebers freuen. Außerdem erhält der „Durchschnittsrentner“ rund 45 Euro mehr. Im neuen Jahr sollen die Renten im Westen um 3,18 und im Osten um 3,91 Prozent steigen. Auch die Mütterrente steigt: eine Mutter mit einem vor 1992 geborenen Kind bekommt in Zukunft im Westen pro Monat 15,15 Euro mehr Rente.

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn soll 2019 von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde steigen. Der Mindestlohn gilt seit 2018 in allen Arbeitsbereichen und gilt gleichermaßen für Rentner, Minijobber oder Saisonarbeiter. Die nächste Anhebung soll im Jahr 2020 folgen, da soll es 9,35 Euro pro Stunde geben.

Sozialhilfe und Arbeitslosengeld

Mehr Geld gibt es zukünftig auch für Menschen, die Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehen. Alleinstehende beispielsweise erhalten ab den 1. Januar 2019 monatlich 8 Euro mehr – sie bekommen dann also 424 Euro statt 416 Euro.

Pflege

Auch das Leben der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen soll sich verbessern. Taxifahrten zum Arzt sollen in Zukunft von der Krankenkasse übernommen werden. Außerdem soll es die Möglichkeit geben, dass Pflegebedürftige bei Kuraufenthalten von Angehörigen dort mitbetreut werden können. Dazu kommt ein neues Pflegepersonal-Stärkungsgesetz mit dem 13.000 neue Stellen in der stationären Pflege geschaffen werden.

Mini- und Ferienjobs

Für Minijobber gilt ebenfalls der neue Mindestlohn von 9,19 Euro. Trotzdem darf im Monat nicht mehr als 450 Euro verdient werden, ansonsten wird das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig. Auch Ferienjobber mit einer kurzfristigen Beschäftigung müssen im 2019 aufpassen: Der Zeitraum für diese Art der Beschäftigung schrumpft auf 50 Arbeitstagepro Kalenderjahr, bislang durften 70 Tage oder drei Monate gearbeitet werden.

Umwelt

Umweltfreundliche Mobilität soll 2019 weiter ausgebaut und attraktiver gestaltet werden. Um das zu erreichen sind Jobtickets künftig steuerfrei. Kostenersparnisse, die durch verbilligte Fahrkarten des Arbeitgebers für öffentliche Verkehrsmittel entstehen, müssen nicht mehr versteuert werden. Auch die private Nutzung eines Dienstfahrrads oder eines E-Bikes sind von einer neuen Steuerbefreiung betroffen – die Gewinne müssen nicht mehr mit dem Finanzamt geteilt werden.

Onlinebanking

Die per Post verschickten Papierlisten mit durchnummerierten TANs wird es ab dem 1. Januar 2019 nicht mehr geben. Bislang wurde mit den Transaktionsnummern eine Überweisung oder ein Dauerauftrag beim Onlinebanking-Verfahren am eigenen Computer freigegeben. Viele Banken haben bereits modernere Authentifizierungsmethoden wie den TAN-Generator oder mobile-TAN umgestellt.

Recycling

Um die Recyclingquote zu steigern gilt ab dem 1. Januar 2019 das neue Verpackungsgesetz. Damit soll vor allem auf wiederverwendbare Verpackungen gesetzt werden. Für den Verbraucher wird also das umweltbewusste Einkaufen im Supermarkt erleichtert, denn Einzelhändler müssen bald an den Regalen gut sichtbar kennzeichnen, wo Einweg- oder Mehrwegflaschen stehen.

(red)