Wülfrath. Das Landgericht Wuppertal hat gestern die Klage des Bauunternehmers Uwe Clees gegen die Stadt Wülfrath und die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft - Streitwert: 1,5 Millionen Euro - abgewiesen. Wie berichtet, sah sich Clees aus dem Geschäft um das Dienstleistungszentrum gedrängt.
Der Bauunternehmer wollte im Jahr 2005 die ehemalige Kalk-Hauptverwaltung kaufen, plante dort Altenwohnungen und ein Ärztehaus. Doch vor dem Geschäftsabschluss verhängte der Stadtrat eine Veränderungssperre für das Areal, die eine Umsetzung des Clees-Konzepts verhinderte. Später erwarb eine Tochtergesellschaft der GWG die Immobilie - und auf dem Areal wurde das Dienstleistungszentrum mit dem Rathaus angesiedelt. In der Klage beanspruchte Clees eine Beteiligung an der GWG-Tochter. win