Wülfrath: Gericht weist Clees' Klage ab

Der Bauunternehmer und die Stadt Wülfrath treffen sich nicht vor dem Landgericht.

Wülfrath. Das Landgericht Wuppertal hat gestern die Klage des Bauunternehmers Uwe Clees gegen die Stadt Wülfrath und die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft - Streitwert: 1,5 Millionen Euro - abgewiesen. Wie berichtet, sah sich Clees aus dem Geschäft um das Dienstleistungszentrum gedrängt.

Der Bauunternehmer wollte im Jahr 2005 die ehemalige Kalk-Hauptverwaltung kaufen, plante dort Altenwohnungen und ein Ärztehaus. Doch vor dem Geschäftsabschluss verhängte der Stadtrat eine Veränderungssperre für das Areal, die eine Umsetzung des Clees-Konzepts verhinderte. Später erwarb eine Tochtergesellschaft der GWG die Immobilie - und auf dem Areal wurde das Dienstleistungszentrum mit dem Rathaus angesiedelt. In der Klage beanspruchte Clees eine Beteiligung an der GWG-Tochter. win