Wülfrath/Velbert: Naturschutz - „Das Biotop ist unangetastet“

Der BUND prangert Rodungsarbeiten von Rheinkalk als unnötig und widerrechtlich an. Das Unternehmen und der Kreis weisen dies zurück.

Wülfrath/Velbert. Hat sich der BUND zu weit aus dem Fenster gelehnt? In einer Pressenmitteilung und in einem Schreiben an den Landrat erklärt der Naturschutzbund, dass die Firma Rheinkalk im Bereich des Eignerbach-Klärteichs zwischen Wülfrath und Velbert widerrechtlich mehrere Hektar Fläche gemäht habe.

Die Untere Landschaftsbehörde, so die Mutmaßung des BUND, mache sich womöglich "zum Handlanger bei der Vernichtung von Naturschutzgebieten durch Rheinkalk". Sowohl das Unternehmen als auch der Kreis Mettmann weisen die Vorwürfe auf Nachfrage der WZ als unbegründet zurück.

Der "Schlammteich" oberhalb der Flandersbacher und Rohdenhauser Steinbrüche ist ein Paradies für Vögel: "In den vergangenen Jahren haben sich dort zunehmend Arten angesiedelt, die unbedingt auf Schilf und Röhricht angewiesen sind", so BUND-Kreisvorsitzender Götz-Reinhardt Lederer.

Bartmeise und Rohrdommel seien als Durchzügler zwar nur zeitlich begrenzt Gäste am Klärteich, aber Rohrammer, Wasserralle und Teichrohrsänger hätten das Areal als Brutquartier auserkoren. Der BUND-Landesverband habe daher beantragt, das Gebiet als Naturschutzgebiet auszuweisen.

"Völlig unnötig", kritisiert Lederer, sei das Niedermähen von Röhricht und Schilf in den vergangenen Wochen gewesen. Die fraglichen Flächen seien für den Erhalt und die Ansiedlung streng geschützter Arten "unbedingt nötig".

"Der Biotopbereich blieb komplett unberührt", hält Peter-Josef Müllenborn, Sprecher von Rheinkalk, dagegen. Es sei eine Pflegeaktion vorgenommen worden, die von der Aufsichtsbehörde durchaus gewünscht gewesen sei.

"Es ging darum, das Verwalden des Gebiets zu verhindern", so Müllenborn. In erster Linie seien Weiden und Birken gefällt worden. Dabei habe man sich korrekt an alle Vorgaben gehalten. Das bestätigt auch die Sprecherin des Kreises Mettmann, Daniela Hitzemann, gegenüber der WZ: "Es war alles mit uns als Untere Landschaftsbehörde abgestimmt."

Die Arbeiten hätten auch deshalb stattfinden müssen, "weil derartige Schnittarbeiten bis Ende Februar beendet sein müssen, um eben die Brut nicht zu gefährden", sagt Hitzemann. In diesem konkreten Fall sei vor den Arbeiten auch ein Gutachter eingeschaltet gewesen. "Dort waren keine Vögel. Auch kein Teichrohrsänger", sagt Hitzemann.

Dieser Bereich, in dem vor allem schnell wachsende Hölzer gefällt worden seien, soll demnach nicht der Zufluchtsort der schützenwerten Tiere gewesen sein. Hitzemann betont daher: "Es hat alles seine Ordnung." Von einer Komplizenschaft des Kreises, wie der BUND schreibt, könne also keine Rede sein.

Hitzemann erinnert zudem daran, dass für Teichrohrsänger und Co. in der sogenannten Tönisheider Bucht eigens ein Schilfrohrbereich angelegt worden sei.

Vermutlich im Juni, so die Kreis-Sprecherin, werde Rheinkalk den Planfeststellungsbescheid erhalten, der die Offenlegung des Eignerbachs zulasse.

"Einen Vorentwurf der Bezirksregierung gibt es bereits", sagt Daniela Hitzemann. Da im Sommer aber Fäll- und Schnittarbeiten nicht erlaubt sind, habe Rheinkalk mit Blick auf den in Aussicht gestellten Bescheid diese Tätigkeiten in dem Gebiet durchführen können, wo die Bauarbeiten starten sollen.