Chefs der Freiwilligen Feuerwehr sollen bald mehr Geld bekommen
Rund 770 Euro monatliche Aufwandsentschädigung statt bisher 175 Euro soll der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr künftig erhalten. Brisant: Der aktuelle Chef ist auch der Leiter der Berufsfeuerwehr und somit ein Beamter.
Kreis Viersen. Wenn das sperrige Thema „Neufestsetzung der Aufwandsentschädigung für Leitungsfunktionen in der Freiwilligen Feuerwehr“ auf der Tagesordnung des Straßenverkehrsausschusses steht, dann klingt das zunächst nicht nach einem brandheißen Thema. Doch bei manchen Viersener Ratsmitgliedern gingen die Alarmglocken an: Bisher erhielten der Chef der Freiwilligen Feuerwehr 175 Euro Aufwandsentschädigung und sein Stellvertreter 150 Euro monatlich. Ab 1. Januar 2017 sollen es 773 Euro monatlich für den Leiter und 386 Euro für den Stellvertreter sein. Die Aufwandsentschädigungen sind steuerfrei.
Die Neuregelung beschäftigt alle Kommunen im Kreis, weil seit Anfang des Jahres ein Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes (BHKG) in NRW in Kraft getreten ist. Das neue Gesetz verlangt für die ehrenamtlichen Wehrkräfte in Führungspositionen eine angemessene Aufwandsentschädigung.
Stefan Feiter, FDP-Ratsherr
In der Fraktion der Viersener Christdemokraten wurden kritische Stimmen laut, denn Frank Kersbaum ist sowohl Leiter der Freiwilligen Feuerwehr als auch Chef der hauptamtlichen Wehrkräfte in Viersen und damit Beamter: Muss ein gut besoldeter Beamter eine derart hohe Entschädigung bekommen? „Aus juristischer Sicht mag der Vorgang einwandfrei sein, aber in der jetzigen Situation und vor dem Hintergrund der Causa Küppers ist das denkbar ungünstig“, sagt CDU-Ratsherr Ralf Robertz. Der Verwaltung war die Brisanz bewusst: Weil Feuerwehrchef Frank Kersbaum der Lebensgefährte der Bürgermeisterin Sabine Anemüller (SPD) ist, unterschrieb nicht sie, sondern Kämmerer Norbert Dahmen die Vorlage.
Andere Fraktionen sehen es anders als die CDU. „Wir sehen darin eine vernünftige Deckung des Aufwands“, sagt FDP-Ratsherr Stefan Feiter. Die Grünen halten den Vorschlag für unbedenklich: „Statt eines Auslagenersatzes soll es pauschaliert eine Aufwandsentschädigung geben. Das klingt vernünftig“, meint Norbert Dohmen. Jörg Dickmanns (SPD) befürwortet den Vorschlag: „Wir halten das für sinnvoll. Dass der Viersener Wehrleiter dies als Beamter erhält, wurde für rechtmäßig befunden.“
Bei einer Bürgermeisterkonferenz im Kreis einigte man sich auf die Sätze der Entschädigungsverordnung für Ratsmitglieder (gestaffelt nach Größe der Städte) als einheitliche, transparente Basis. Der stellvertretende Wehrleiter soll wie ein Ratsmitglied entschädigt werden. Der Wehrleiter erhält das Doppelte.
Klaus-Thomas Riedel, Kreisbrandmeister
Kreisbrandmeister Klaus-Thomas Riedel hält das für angemessen. „Die überregionalen Gremien haben den Rahmen abgesteckt. In allen Kommunen wird das maßvoll umgesetzt“, sagt Riedel. Die bisherigen Entschädigungen seien bescheiden gewesen. Schließlich drücke sich so auch eine Wertschätzung der ehrenamtlichen Wehr aus, die für ihr Ehrenamt oft spontan, am Wochenende und in ihrer Freizeit im Einsatz sei.
Brüggen, Nettetal, Niederkrüchten und Schwalmtal haben die Änderungen bereits beschlossen. Nettetal lieferte eine eigene Interpretation zum Thema Transparenz: Es beschloss die Entschädigung Anfang des Monats im nicht-öffentlichen Teil. In Viersen wurde das Thema gestern Abend vertagt. Die Entscheidung wird nun erst Anfang 2017 fallen. Die Aufwandsentschädigung soll dann rückwirkend zum 1. Januar 2017 gültig werden.