Friedhofsgebühren in Viersen steigen deutlich
Der Viersener Stadtrat hat nun in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, die Nutzungsrechte für Erd- und Urnengrabstätten deutlich anzuheben. Kein Ratsmitglied stimmte gegen die Gebührenerhöhung.
„Diese Gebühren waren in den vergangenen fünf Jahren nahezu unverändert“, erklärt die Technische Beigeordnete Beatrice Kamper. „Auch wenn jetzt ein Anstieg von rund 20 Prozent erfolgt, liegt die Stadt Viersen mit diesen erhöhten Gebühren für die Vergabe von Nutzungsrechten an Grabstätten bei einem Vergleich mit den bisher für 2015 geltenden Gebühren in den Kommunen des Kreisgebietes, sowie den Städten Mönchengladbach und Krefeld im gehobenen mittleren Bereich.“ Nicht erhöht werden die Gebühren für die Beerdigung selbst (300 Euro in einem Reihengrab) sowie die Nutzung der Trauerhallen (137 Euro).
Mit ein Grund für die steigenden Gebühren: Die Zahl der Beerdigungen auf städtischen Friedhöfen hat in den vergangenen Jahren abgenommen. Die Fixkosten aber bleiben — und müssen nun auf weniger Gebührenzahler umgelegt werden. Statt 40 Euro pro Jahr kostet ein Urnenwahlgrab in Viersen nun 47 Euro — eine Steigerung um 18 Prozent. Ein Urnenreihengrab verteuert sich von 39 auf 46 Euro (18 Prozent). 20 Prozent teurer werden Wahlgräber. Ein flaches Wahlgrab kostet statt 39 Euro jetzt 47 Euro, ein tiefes statt 78 Euro nun 94 Euro. Die höchste Gebührensteigerung gibt’s bei den Reihengräbern: Der Satz klettert von 38 Euro auf 46 Euro jährlich — ein Plus von 21 Prozent.
Die Stadt erwartet in diesem Jahr Gebühreneinnahmen von knapp 1,5 Millionen Euro; aus Steuergeldern sollen weitere 117 000 Euro in die Finanzierung der Friedhöfe fließen. Hintergrund: Friedhöfe gelten auch als Erholungsraum; entsprechend wird ein Anteil von rund zehn Prozent von der Allgemeinheit getragen.
Außerdem strichen die Politiker die in den Vorjahren angebotenen Ermäßigungen im Rahmen der Bestattungsgebühren. Die waren eingeführt worden, um zu einer Steigerung bei den Bestattungszahlen zu kommen.