Digital-Fernsehen: Ein Jahr zahlen für nichts
Helmut Aandekerk hat seinen Kabelanschluss gekündigt. Obwohl er ihn nicht mehr nutzt, muss er die Gebühren weiter entrichten. Zwölf Monate lang.
Mülhausen. Viele Jahre lang hatte Helmuth Aandekerk einen Kabelanschluss. Doch dann entschied er sich dazu, sein Fernsehprogramm stattdessen über eine Satellitenschüssel zu empfangen.
Deshalb schickte er Ende August des vergangenen Jahres die Kündigung zu seinem Kabelanbieter Unity Media. Einen Tag später verpackte er den Receiver für den digitalen Empfang und schickte ihn hinterher.
„Kurz darauf kam auch die Kündigungs-Bestätigung, allerdings erst zum August 2012“, sagte Aandekerk. Ein Versehen? Nein, das sei die normale Kündigungsfrist, teilte ihm das Unternehmen mit.
Auf Nachfrage der WZ bei dem Anbieter spricht man von einer üblichen Kündigungsfrist. Eine Ausnahme könne man für Herrn Aandekerk nicht machen. „Obwohl ich langjähriger Kunde bin“, sagte er. Auch wenn er den Anschluss jetzt nicht mehr nutzt, muss er noch bis August monatlich 17,90 Euro dafür zahlen. „Für lau“, wie der Mülhausener es formulierte.
Die Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Krefeld werden häufig von Bürgern um Rat gefragt, die ähnliche Probleme haben. „Bei Telefon-, Internet und Kabelanschlüssen sind Zwei-Jahres-Verträge heute Standard“, sagte Doris Pesch.
Chancen, aus dem Vertrag heraus zu kommen, gebe es kaum. „Es sei denn, die versprochene Leistung wird nicht erbracht“, sagte die Verbraucherschützerin. Ihr und ihren Kollegen ist das ein Dorn im Auge: „Das ist sehr verbraucherunfreundlich.“
Es sei sehr müßig, Firmen zu finden, die kürzere Vertragslaufzeiten anbieten. „Das ist schon etwas Arbeit“, sagte sie. Zur besonderen Vorsicht rät sie bei Tarifwechseln. „Bei jeder Änderung besteht das Risiko, dass die zweijährige Frist von neuem beginnt.“
Deshalb sollte der Kunde darauf bestehen, dass schriftlich festgehalten wird, dass der alte Vertrag weiterhin besteht. Immerhin soll es bald möglich sein, dass Verträge in diesem Bereich bei einem Umzug aufgelöst werden können. Eine entsprechende gesetzliche Änderung ist in Planung.