Streit um Linden Hülser Straße: Grüne fordern Aufhebung des Beschlusses
Kempen · Mit Blick auf die Fällung von 17 Linden habe die Stadt Kempen bei der Abwägung Hinweise des Kreises Viersen missachtet.
Die Fraktion der Grünen will die Entscheidung zur Fällung von 17 Linden zur Erschließung des Gewerbegebietes an der Hülser Straße nicht hinnehmen. Fraktionsvorsitzender Joachim Straeten übergab Bürgermeister Volker Rübo (CDU) am Dienstag vor der Ratssitzung eine Forderung zur Aufhebung des Beschlusses aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Klimaschutz (UPK).
Anregung des Kreises
eine Abholzung zu vermeiden
Die Grünen begründen dieses Ersuchen mit Abwägungsmängeln seitens der Verwaltung. Demnach habe das Kempener Planungsamt einen Hinweis des Kreises Viersen zur Schutzwürdigkeit der Lindenallee nicht ausreichend beachtet. „Bereits in der Sitzung des UPK vom 4. Februar 2019 zur Änderung des Flächennutzungsplans gab es Hinweise des Kreises Viersen auf die Schutzwürdigkeit der Lindenallee an der Hülser Straße“, heißt es im Schreiben der Fraktion an den Bürgermeister. „Ein konkreter Hinweis, das Gewerbegebiet so zu erschließen, dass die vorhandenen Lücken ohne Gehölz entlang der Hülser Straße genutzt werden, lag damals bereits vor.“
In der Tat teilt die Kempener Verwaltung in der Vorlage für den damaligen Ausschuss eine entsprechende Anregung des Kreises Viersen mit: „Der Kreis Viersen regte an, für die Zufahrt zum Gewerbegebiet die vorhandenen Lücken ohne Gehölzbestand entlang der Hülser Straße zu nutzen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Landschaftsplan Nr. 8 die ,Lindenallee entlang der B 509’ (GL 2.4.150) als geschützten Landschaftsbestandteil festsetzt, der erhalten bleiben soll.“
Die Stadtverwaltung bewertete diese Hinweise damals so: „Eine konkretere Planung liegt im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans naturgemäß noch nicht vor. Die Hinweise, welche die geplante Erschließung des Baugebietes im Zusammenhang mit dem Erhalt der Lindenallee betreffen, sind Gegenstand des späteren Bebauungsplanverfahrens. Sie werden dort abgewogen. Es ist aber bereits jetzt abzusehen, dass eine Erschließung des künftigen Baugebietes aus verkehrstechnischen Gründen im Kreuzungsbereich Hülser Straße/Heinrich-Horten-Straße erfolgen sollte.“
Konkrete Bedenken äußerte
der Kreis Viersen damals nicht
Bei den Aussagen des Kreises Viersen handelt es sich um Hinweise oder Anregungen. Konkrete Bedenken gegen das Planvorhaben mit Blick auf Immissions-, Boden-, Bevölkerungs- oder Naturschutz bzw. Landschaftspflege hatte der Kreis Viersen damals nicht. Das geht aus der Stellungnahme der Behörde hervor.
Dennoch sind die Grünen nun der Meinung, dass die Stadtverwaltung eine mangelhafte Abwägung vorgenommen hat. „Der Kreis Viersen, als Aufsichtsbehörde, wird hierüber informiert und wir behalten uns vor, das Verwaltungsgericht in dieser Angelegenheit anzurufen“, so die Kempener Grünen.