Kaffeefahrt: Vorsicht vor Gewinnbrief
Seniorin sollte per Anschreiben zur Verkaufsveranstaltung gelockt werden.
Kempen. „Herzlichen Glückwunsch, Sie haben 2500 Euro gewonnen!“ Diese frohe Botschaft erreichte eine 86-jährige Kempenerin (Name der Redaktion bekannt) vor kurzem per Post. Die Frau wurde in dem Schreiben „zur Gewinnübergabe am 22. Juni“ mit „kostenlosen Abholservice“ eingeladen. Den Brief zeigte sie ihrer Nachbarin (75), die für sie wöchentlich Einkäufe erledigt. Der aufmerksamen Rentnerin kam das komisch vor. Sie verglich den Brief mit einem anderen, den sie für ihre ältere Nachbarin aufgehoben hatte. Beide Schreiben hatten dieselbe achtstellige Vorgangsnummer — Zufall war das nicht.
Die rüstige Seniorin brachte die Briefe zur Polizei und erfuhr, dass es sich um fingierte Gewinnbenachrichtigungen handelt. „Diese Briefe tauchen in regelmäßigen Abständen auf. Die Absender sind uns bereits mehrfach in diesem Zusammenhang bekannt“, sagt Antje Heymanns, Polizeisprecherin. Dennoch erfasst die Polizei die Gewinn-Versprechungen nicht, weil es sich dabei um keine strafbare Handlung handele. Strafbar wäre es nur, wenn man von den Leuten Geld verlangen würde. „Die so genannten Kaffeefahrten grenzen aber an Betrug“, sagt Heymanns.
Die Masche der Gewinn-Unternehmen ist laut Polizei immer gleich: Sie versprechen bei einer kostenlosen Ausflugsfahrt die Auszahlung eines angeblichen Geldgewinns, die aber nicht erfolgt. Stattdessen verkaufen geschulte Mitarbeiter Betten, Decken, Badezusätze, Trinkkuren und andere „Wundermittel“. Das geschieht mit psychologischem Druck in abgelegenen Landgasthöfen und dauert Stunden.
„Die Verkaufsveranstaltungen finden nicht im Kreis Viersen statt“, so Heymanns. Im Brief spricht die angebliche Firma indes von einer „Zweigstelle in der Nähe von Kempen“. Besonders dreist ist die Behauptung im Brief an die „Gewinner“ von „Dr. Fischer & Partner Finanzdienstleistungen“: Man habe für das Recht des Kunden gekämpft. Die „Gewinner“ sollen sich laut Schreiben „selbst davon überzeugen, dass alles mit rechten Dingen zugeht“.
Die Polizei rät, solche Schreiben zu vernichten. Wer die Firmennamen in eine Internet-Suchmaschine eingibt, wird von Verbraucherschützern vor diesen „Briefkasten-Firmen“ gewarnt. Im Zweifelsfall ist die Polizei immer der richtige Ansprechpartner.