Kempen: Finanzamt - Telefon steht nicht still

Die Steuerzahler haben viele Fragen.

Kempen. Wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale stehen beim Finanzamt die Telefone nicht still. "Es gibt jede Menge Anfragen", bestätige am Donnerstag Hildegard Schmalbach, Vertreterin des Finanzamt-Vorstehers. "Kurz nach der Urteilsverkündung am Dienstag war am meisten los. Aber auch am Mittwoch gab es viele Fragen."

Die meisten Menschen wollten wissen, wann und wie sie ihr Geld zurückbekommen. Und ob man sich beim Amt melden muss. "Ende nächster Woche bekommen wir ein neues Rechenprogramm", erklärte Schmalbach. "Bei allen Steuererklärungen, die ab dann bearbeitet werden, ist das Urteil berücksichtigt." Im neuen Jahr werden sich die Sachbearbeiter um die Fälle kümmern, die bereits bearbeitet sind und bei denen der Steuerzahler Geld erstatten bekommt.

"Steuerpflichtige, die in ihrer Steuererklärung bereits Angaben zur Pendlerpauschale gemacht haben, müssen sich nicht bei uns melden", so Schmalbach. Die Erstattung erfolge automatisch auf Basis der vorliegenden Daten. "Diejenigen die keine Angaben gemacht haben, müssen sich aber melden." Möglichst unter Angabe der Steuernummer an das Finanzamt Kempen, Arnoldstraße13, 47906 Kempen.