Einkaufen in Kempen Freie Wähler wollen auf Marktgebühren vorerst verzichten

Kempen · Die Stadt soll die Händler auf dem Concordienmarkt und dem Wochenmarkt in St. Hubert von Gebühren befreien.

Zum Start des neuen Concordienmarkts im Hagelkreuz war Leben auf dem Concordienplatz. Doch inzwischen sind nur noch drei Händler vor Ort.

Foto: Birgitta Ronge

(biro) Wenn es nach den Freien Wählern in Kempen geht, verzichtet die Stadt Kempen vorerst auf die Marktgebühren von den Händlern, die in Kempen auf dem Concordienplatz und in St. Hubert auf dem Wochenmarkt stehen. Auf beiden Märkten gibt es kaum noch Händler. Würde man auf die Marktgebühren verzichten, so die Hoffnung der Freien Wähler, könnte man die Märkte vielleicht wieder beleben, neue Händler gewinnen. „Für St. Hubert und auch für den Concordienplatz ist gerade für ältere Menschen ein eigener Markt sehr wichtig“, begründen Fraktionschef Georg Alsdorf und sein Stellvertreter Werner Rennes den Antrag. Ein Markt sei aber nur attraktiv, wenn mehrere Händler mit ihrem Angebot anwesend seien, da sonst die Kundschaft
ausbleibe.

Das sieht Willi Stenhorst, Vorsitzender des Bürgervereins Kempen-Hagelkreuz, ebenso. Deshalb hatte sich der Bürgerverein gemeinsam mit Quartiersentwickler Ingo Behr massiv für den Aufbau eines attraktiveren Wochenmarkts auf dem Concordienplatz eingesetzt. Einmal im Monat waren diese auch als Event-Märkte geplant worden, um den Menschen im Hagelkreuzviertel noch mehr Aufenthaltsqualität auf dem Markt am Donnerstagnachmittag zu bieten. Die Geselligkeit gab es, die Umsätze nicht. „Wir wollten über die Event-Märkte den klassischen Wochenmarkt pushen“, sagt Stenhorst, „aber das hat überhaupt nicht funkioniert.“

Viele Händler gaben nach und nach auf. Inzwischen gibt es keine Eventmärkte mehr, drei Marktbeschicker sind noch auf dem Concordienmarkt vertreten, bieten Obst und Gemüse, Blumen sowie Brot und Backwaren an.

Ein Verzicht auf die Marktgebühren ist nach Einschätzung der Stadtverwaltung allerdings gar nicht möglich: Die Gebührenpflicht könne im Einzelfall, etwa im Härtefall, zwar erlassen, der Betrag gestundet oder in Raten gezahlt werden, eine generelle Aussetzung sei rechtlich aber nicht zulässig. Heißt: Jeder Markthändler müsste für sich den Härtefall beantragen, die Verwaltung müsste jeden einzelnen Antrag prüfen. Die Angabe, man sei aufgrund fehlender Marktbesucher nicht in der Lage, die Gebühren zu zahlen, weil der Umsatz fehlt, wird laut Verwaltung nicht reichen, um einen Härtefall zu begründen. Deshalb seien die Erfolgsaussichten eines solchen Antrags gering. Die Stadt mit Marktmeister Werner Kleinofen sei in Gesprächen, um die Märkte attraktiver zu
gestalten.

 Die Politik wird sich am Donnerstag, 24. August, mit dem Thema beschäftigen, wenn der Ausschuss für Ordnung und Rettungswesen tagt. Ob eine Aussetzung der Gebühren dazu beiträgt, die Märkte zu beleben? Das glaubt Stenhorst nicht: „Das Entscheidende ist: Die Leute müssen einkaufen. Die Händler brauchen den Umsatz, um zu unseren Märkten zu kommen.“

(biro)